Nein DonJohnson,
meine Aussage kollidiert nicht mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG. Ich habe nämlich NICHT gesagt, dass Gerusia nicht wählen soll!
Ich habe nur das Thema Beschlussfähigkeit kommentiert, und darauf hat Lotte eine falsche oder zumindest unvollständige Antwort gegeben.
Wenn ein 3-köpfiger BR mit 2 Mitgliedern dauerhaft in Unterzahl ist, dann sind eben für die Beschlussfähigkeit keine 2 Mitglieder erforderlich, sondern nur eines. Es kann ja sein, dass Lotte mit den "Modalitäten zum Rumpfmandat" genau die Regelung des § 33 gemeint hat; aus ihrer Antwort geht es aber nicht deutlich hervor, und war deshalb für Gerusia sicher nicht hilfreich.
Im übrigen wirst Du bei der Suche nach dem Begriff "Rumpfmandat" im BetrVG nichts finden. Im Kommentar von Däubler findest Du allenfalls den "Rumpf-BR", was lediglich darauf hinweist, dass der gemäß § 9 bzw. §11 nicht mehr auf Sollzahl ist. Dennoch führt er die Geschäfte erforderlichenfalls bis zum Ende der Amtszeit, und zwar uneingeschränkt, weiter!
Lottes Antwort in Bezug auf die Einleitung von Neuwahlen war auch nur "grundsätzlich" richtig. Die Neuwahlen müssen nämlich nicht "schnellstmöglich" stattfinden, sondern die Verantwortung des BR erschöpft sich darin "unverzüglich" einen Wahlvorstand zu bestellen. Dem obliegt es dann die Wahl einzuleiten bzw. durchzuführen, und manche Wahlvorstände brauchen ziemlich lange, bis sie im Falle des § 13 (2) in die Schlappen kommen, insbesondere, wenn sie im Vorfeld erkennen, dass es keine Kandidaten gibt. Erst 6 Wochen vor Ende der Amtszeit müssen sie wirklich dringend etwas tun, um eine BR-lose zeit zu vermeiden.
Gerusia,
es wäre übrigens schön, wenn Du nicht Deine alten Antworten editierst, sondern neue Antworten unten anfügst. Das erleichtert den Lesefluß ungemein, auch wenn W.A.F. sich unendlich bemüht, dieses Forum immer umständlicher zu machen.