Erstellt am 24.07.2009 um 09:30 Uhr von DerNeue
Hallo Maclogic!
Ich denke hier gibt es wenige die sich damit konkret auskennen. Mir ist so eine Situation unbekannt und ich bin schon die vierte Wahl-Periode im Amt. Hier kann dir nur ein Anwalt oder die Gewerkschaft helfen.
Erstellt am 24.07.2009 um 10:31 Uhr von Petrus
@mac: Warum sollte das ArbGer nicht bis März fertig sein, wenn es sich jetzt schon diese Frage stellt? Und dann gibt's ja auch noch die Möglichkeit des vorläufigen Rechtschutzes. Und eine einstweilige Verfügung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren ergangen ist (oder diese abgeändert wird). Aber das erklärt Euch euer Anwalt im Bedarfsfall.
Erstellt am 24.07.2009 um 13:00 Uhr von paula
Was für ein Verfahren führt Ihr den vor dem ArbG? Geht es um eine Feststellungsklage, dass Ihr keinen eigenen BR wählen könnt? Wahlanfechtung?Oder hat der AG versucht eine einstweilige Verfügung gegen die BR-Wahl zu holen?
Erstellt am 25.07.2009 um 13:26 Uhr von Maclogic
@von Paula,
es handelt sich um ein Feststellungsverfahren bezüglich der Betriebsform der beiden Betriebe.
Gütetermin war schon, Kammertermin ist auf Ende November festgesetzt.
Zur weiteren Info ein Link über die Situation der Arbeitsgerichte in Stuttgart.
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2755184