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Wirksamkeit Betriebsrat - Muss ich als Betriebsrat den Arbeitgeber von der Wahl und dem Wahlausgang in Kenntnis setzen?

H
holiday
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Muss ich als Betriebsrat dem Arbeitbeger von der Wahl und dem Wahlausgang in Kenntnis setzen? Was ist, wenn dies nicht geschehen ist?

6.13006

Community-Antworten (6)

E
erzengel

21.07.2009 um 17:46 Uhr

Hallo Holliday,

dann kannst Du Deine bzw. Eure Hollidays wohl verlängern, denn wenn Euer AG Euch nicht ganz besonders lieb hat, dürfte er keine Probleme haben, die Wahl anzufechten (siehe nachfolgend §18 BetrVG (3)):

§ 18 BetrVG Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009)

(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Ist zweifelhaft, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, so können der Arbeitgeber, jeder beteiligte Betriebsrat, jeder beteiligte Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen.

(3) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor, stellt deren Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es den Arbeitnehmern des Betriebs bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden.

H
holliday

21.07.2009 um 17:58 Uhr

Hallo Erzengel!

Danke für die Info.

Gibt es einen generellen Zeitraum wo ich dem Arbeitgeber das Wahlergebnis mitteilen muss? Wenn die letzten "offiziell" mitgeteilten Wahlen 2002 waren, wo das Wahlergebnis vorliegt, 2006 zwar Wahlen waren, aber dem Arbeitgeber nie deas Ergebnis mitgeteilt wurde, gehe ich davon aus, dass die Amtsperiode des Betriebsrates nur bis 31.05.2006 lief. Richtig?

Vielen Dnak für die Info

R
rolfo

21.07.2009 um 18:04 Uhr

Wie nimmt denn der BR seine Mitbestimmungsrechte wahr wenn der AG offiziell nicht mal weiss dass ein BR existiert?

E
erzengel

21.07.2009 um 18:42 Uhr

Hallo Holliday,

in §18 (3) steht: "unverzüglich". Und auch nicht Du, sondern der Wahlvorstand.

Der Arbeitgeber hat danach zwei Wochen Zeit, die Wahl anzufechten. Das konnte er jedoch offiziell ja gar nicht, da er ebenso offiziell ja gar nichts von Eurer Existenz weiß. Wie arbeitet Ihr denn "vertrauensvoll" mit dem AG zusammen und nehmt Eure Mitbestimmungsrechte wahr? Nimmt Euer AG Euch ernst und arbeitet er umgekehrt mit Euch "vertrauensvoll" zusammen?

L
Lotte

21.07.2009 um 18:50 Uhr

holiday, sag mal... Bist Du AG oder ist es bei Euch heute so heiß und so wenig los, dass Du zur Abwechslung mal einen Joke machen wolltest?

N
nicoline

22.07.2009 um 00:04 Uhr

Lotte ich danke Dir für diese Frage!!!!!!!

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