Erstellt am 18.07.2009 um 18:26 Uhr von carrie
@Kerstin
Selbst Wochen vor einer Neuwahl, haben Arbeitsgerichte Seminare als notwendig angesehen, weil es für die Arbeit im BR gebraucht wurde.
Was für Seminare möchtet ihr denn machen?
Erstellt am 18.07.2009 um 18:58 Uhr von Kerstin
Hallo carrie
Wir hatten für demnächst BEM,Vorsitz,Arbeitsrecht,Mobbing,Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation,Rechtsprechung,Mitbestimmung,IT,usw angemeldet.
Erstellt am 18.07.2009 um 19:22 Uhr von HarryPopper
Grundsätzlich alle Seminare zu verbieten halte ich für gewagt – rechtlich undurchsetzbar! Beschluss fassen wer, wann, wo, wie teuer und dem AG mitteilen. Kann er sich dann ans Gericht oder Einigungsstelle, je nach dem was ihm daran nicht gefällt, wenden. §§ habt Ihr?
Nachtrag:
Ihr habt ja nicht nur das Recht, Ihr habt auch die Pflicht Euch diese kenntnisse anzueignen!
Erstellt am 18.07.2009 um 20:30 Uhr von Kerstin
Hallo HarryPopper
Den Beschluss haben wir ordnungsgemäß gefasst. Die Mitteilung an Arbeitgeber geschickt. Das Problem ist, er unterschreibt die Erklärung nicht.
Erstellt am 18.07.2009 um 20:59 Uhr von HarryPopper
uuups sorry, da ging es umgekehrt darum, einen Beschluss ohne Unterschrift des BRV zuzusenden ;) Sorry!
Nachtrag: Ich wollte Dir eigentlich ein Urteil vom BAG wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit zeigen, hat nicht geklappt, finde ich auf die Schnelle auch nicht. Aber so wie es aussieht ist es aber Behinderung der Betriebsratsarbeit wenn er die Unterschrift verweigert. Ich bin dann erstmal weg ;)
Erstellt am 19.07.2009 um 10:56 Uhr von HarryPopper
Also nochmal ;) wann habt Ihr dem AG den Beschluss überreicht? Er unterschreibt also die Kostenübernahme nicht? Hat er eine Begründung genannt?
Erstellt am 19.07.2009 um 22:45 Uhr von Kerstin
Hallo HarryPopper
Er sagt er gibt das Geld jetzt nicht mehr aus. Er will die Wahl abwarten.
Hat denn keiner eine Idee was wir machen können?
Erstellt am 19.07.2009 um 22:55 Uhr von Lotte
Kerstin,
einen Beschluss fassen, dass Ihr einen RA beauftragt. Vorher solltet Ihr mit einem fähigen Anwalt für Arbeitsrecht telefonieren und ihn fragen, wohin die Reise am besten gehen soll: Ein Verfahren nach § 119 BetrVG oder die Durchsetzung des § 40 in Verbindung mit § 37 (6) BetrVG, damit Ihr einen entsprechenden Beschluss fassen könnt.
Vielleicht genügt es ja auch schon, wenn Ihr dem AG deutlich macht, dass Ihr zu rechtlichen Schritten bereit seid.
Erstellt am 19.07.2009 um 23:02 Uhr von Kerstin
Hallo Lotte
Danke erst einmal. Hast du eine Ahnung wie lange so etwas dauert? Das erste Seminar ist bereits im August und ohne diese Erklärung geht halt gar nichts.
Erstellt am 19.07.2009 um 23:07 Uhr von Lotte
Kerstin,
klärt mit dem RA, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist.
Erstellt am 19.07.2009 um 23:54 Uhr von HarryPopper
@Kerstin,
Wenn wir da noch einen Unterlassungsanspruch ;) per § 78 Satz 1 BetrVG reinstricken könnten wäre ich mit Dir einer Meinung - volle Breitseite, auch für die Zukunft ;)