betriebsratswahl.deSeminare

BR Wahl und Seminare

K
Kerstin
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Unser Arbeitgeber will uns bis zur Wahl alle Seminare verbieten. Darf er das?

6.919011

Community-Antworten (11)

C
carrie

18.07.2009 um 20:26 Uhr

@Kerstin Selbst Wochen vor einer Neuwahl, haben Arbeitsgerichte Seminare als notwendig angesehen, weil es für die Arbeit im BR gebraucht wurde. Was für Seminare möchtet ihr denn machen?

K
Kerstin

18.07.2009 um 20:58 Uhr

Hallo carrie Wir hatten für demnächst BEM,Vorsitz,Arbeitsrecht,Mobbing,Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation,Rechtsprechung,Mitbestimmung,IT,usw angemeldet.

H
HarryPopper

18.07.2009 um 21:22 Uhr

Grundsätzlich alle Seminare zu verbieten halte ich für gewagt – rechtlich undurchsetzbar! Beschluss fassen wer, wann, wo, wie teuer und dem AG mitteilen. Kann er sich dann ans Gericht oder Einigungsstelle, je nach dem was ihm daran nicht gefällt, wenden. §§ habt Ihr?

Nachtrag:

Ihr habt ja nicht nur das Recht, Ihr habt auch die Pflicht Euch diese kenntnisse anzueignen!

K
Kerstin

18.07.2009 um 22:30 Uhr

Hallo HarryPopper Den Beschluss haben wir ordnungsgemäß gefasst. Die Mitteilung an Arbeitgeber geschickt. Das Problem ist, er unterschreibt die Erklärung nicht.

H
HarryPopper

18.07.2009 um 22:59 Uhr

uuups sorry, da ging es umgekehrt darum, einen Beschluss ohne Unterschrift des BRV zuzusenden ;) Sorry!

Nachtrag: Ich wollte Dir eigentlich ein Urteil vom BAG wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit zeigen, hat nicht geklappt, finde ich auf die Schnelle auch nicht. Aber so wie es aussieht ist es aber Behinderung der Betriebsratsarbeit wenn er die Unterschrift verweigert. Ich bin dann erstmal weg ;)

H
HarryPopper

19.07.2009 um 12:56 Uhr

Also nochmal ;) wann habt Ihr dem AG den Beschluss überreicht? Er unterschreibt also die Kostenübernahme nicht? Hat er eine Begründung genannt?

K
Kerstin

20.07.2009 um 00:45 Uhr

Hallo HarryPopper Er sagt er gibt das Geld jetzt nicht mehr aus. Er will die Wahl abwarten. Hat denn keiner eine Idee was wir machen können?

L
Lotte

20.07.2009 um 00:55 Uhr

Kerstin, einen Beschluss fassen, dass Ihr einen RA beauftragt. Vorher solltet Ihr mit einem fähigen Anwalt für Arbeitsrecht telefonieren und ihn fragen, wohin die Reise am besten gehen soll: Ein Verfahren nach § 119 BetrVG oder die Durchsetzung des § 40 in Verbindung mit § 37 (6) BetrVG, damit Ihr einen entsprechenden Beschluss fassen könnt. Vielleicht genügt es ja auch schon, wenn Ihr dem AG deutlich macht, dass Ihr zu rechtlichen Schritten bereit seid.

K
Kerstin

20.07.2009 um 01:02 Uhr

Hallo Lotte Danke erst einmal. Hast du eine Ahnung wie lange so etwas dauert? Das erste Seminar ist bereits im August und ohne diese Erklärung geht halt gar nichts.

L
Lotte

20.07.2009 um 01:07 Uhr

Kerstin, klärt mit dem RA, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist.

H
HarryPopper

20.07.2009 um 01:54 Uhr

@Kerstin,

Wenn wir da noch einen Unterlassungsanspruch ;) per § 78 Satz 1 BetrVG reinstricken könnten wäre ich mit Dir einer Meinung - volle Breitseite, auch für die Zukunft ;)

Ihre Antwort