betriebsratswahl.deSeminare

Betriebsratgründung - AG reagiert fraglich

D
Dariush
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. In unserer Firma (grösseres Multiplexkino) wurde von 7 Mitarbeitern vor 2 Wochen zur Betriebsversammlung geladen (BV ist morgen abend), um einen Wahlvorstand für eine Betriebsratwahl zu wählen. Am gleichen Tag wurden 2 Initiatoren fristlos, "Aus Ihnen bekannten Gründen", gekündigt. Seit gestern Nacht hängt zudem eine Memo aus, in der angekündigt wird, dass ab dem Zeitpunkt der BV alle in den letzten Jahren üblichen Zusatzleistungen (Wasser, Kaffe, Freikarten, Feste, Personalpopcorn usw) gestrichen werden. Diese Leistungen sind zwar nirgends schriftlich festgelegt, aber kann der AG diese einfach streichen um der Belegschaft Angst einzujagen ? MFG

6.593011

Community-Antworten (11)

D
DonJohnson

12.07.2009 um 19:34 Uhr

Na, ich hoffe ihr habt das gut vorbereitet. Die beiden gekündigten solltesen selbstverständlich sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Und das Memo solltet ihr auch in die Hände bekommen. Den Anwälten der gekündigten interessiert das bestimmt sehr...

K
Kriegsrat

12.07.2009 um 19:38 Uhr

............. besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber anlässlich der Betriebsratswahl einzelnen Arbeitnehmern kündigt. Diese Problematik hat der Gesetzgeber erkannt und in § 15 KSchG ein Verbot von ordentlichen Kündigungen für Initiatoren, Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber und Betriebsratsmitglieder vorgesehen. Die ersten drei auf der Einladung zur Wahlversammlung aufgeführten Arbeitnehmer genießen vom Zeitpunkt der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses einen besonderen Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 3a KSchG). Da weitere auf der Einladung stehende Arbeitnehmer nicht geschützt sind, sollten immer nur drei Arbeitnehmer zur Wahlversammlung einladen. Falls trotz Einladung zur Betriebsratswahl kein Betriebsrat gewählt werden sollte, gilt der Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Einladung für drei Monate. http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betrieb-und-gewerkschaft/76068/betriebsratswahl-besonderer-kuendigungsschutz

über die strafbarkeit von behinderung einer betriebsratswahl kann man auch noch diskutieren den "fristlosen" kündigungen muß natürlich mit kündigungschutzklage entgegengetreten werden, da wird der AG nicht durchkommen

die frage dürfte sein, lässt sich die belegschaft jetzt einschüchtern, dann wars dies mit betriebsrat oder kämpft sie weiter was meinst du ?

D
Dariush

12.07.2009 um 19:41 Uhr

Die gekündigten haben schon Klage eingereicht und das Memo haben wir auch schon. Wir wissen momentan nur nicht genau, was wir den Mitarbeitern bezüglich der Memo sagen sollen, da wir nicht wissen ob dies denn rechtlich alles in Ordnung ist und man dagegen vorgehen kann, bevor der BR dann letztendlich gegründet wurde.

Edit: Die Belegschaft ist momentan zwiegespalten, die Grundstimmung kocht aber über. Von "Jetzt erst recht BR" bis "Die dummen xxxx" ist alles vorhanden..

D
DonJohnson

12.07.2009 um 19:41 Uhr

kriegsrat Stimmt, ich hätte ausführlicher sein sollen...

O
Oluscha

12.07.2009 um 19:43 Uhr

@ Dariush

Erst mal meine Hochachtung und mein Glückwunsch zu eurem Entschluss, einen Betriebsrat zu gründen. Was euer Arbeitgeber da treibt ist leider sehr weit verbreitet, aber absolut verboten. Das Verbot geht aus dem § 20 des Betriebsverfassungsgesetz hervor. Im Absatz 1 steht: "Niemand darf die Wahl des Betriebsrates behindern....." Im Absatz 2: Niemand darf die Wahl Betriebsrates durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. Sag deinen entlassenen Kollegen, dass sie gegen die Kündigungen klagen sollen. Ich denke, sie haben gute Erfolgsaussichten.

D
DonJohnson

12.07.2009 um 19:46 Uhr

@Dariush Wenn die Anwälte das Memo auch schon haben wartet einfach ab. Das ist das was kriegsrat mit Behinderung der BR Wahl meinte. Alles zusammen könnte eine solche Vermutung nahe legen. Siehe hierzu § 119 Abs 1 Satz 1 BetrVG. Die Anwälte werden das auch anzuwenden wissen...

D
DonJohnson

12.07.2009 um 19:49 Uhr

Die Belegschaft ist momentan zwiegespalten, die Grundstimmung kocht aber über. Von "Jetzt erst recht BR" bis "Die dummen xxxx" ist alles vorhanden..

Na, allen kann man es halt nie Recht machen...

Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren

D
Dariush

12.07.2009 um 19:52 Uhr

Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten! Werd jetzt versuchen in der Arbeit ein paar Gemüter zu beruhigen..

E
Erwin

12.07.2009 um 20:32 Uhr

@Dariush

Hilfreich wäre es wenn ihr die gewerkschaft zur Unterstützung und auch Beratung mit ins Boot nehmen könnte. Dazu müssten aber AN in der Gewerkschaft sein oder sofort u. ggf. rückwirkend eintreten.

Also am besten einmal bei Verdi anrufen!

C
CittyB

13.07.2009 um 11:46 Uhr

Hallo Dariush,

es gibt momentan noch andere Kinos die auch Probleme mit Ihrer Geschäftsleitung haben. Schau mal unter http://prekba.blogsport.de/ oder www.fau.org/berlin zum Thema Kino Babylon.

O
Oluscha

13.07.2009 um 16:15 Uhr

Hallo Dariush

ich bin sehr erpicht darauf, zu erfahren ob und wie eure Wahl stattfand. Lass es mich doch bitte wissen!!!

Ihre Antwort