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Berater erst ab 300 Mitarbeitern ?

O
olala
Feb 2019 bearbeitet

ist es richtig daß ein externer Berater erst bei Betrieben ab 300 Mitarbeitern dem Betriebsrat zur Verfügung steht?

  • bei Betriebsübergang und / oder bei Betriebsänderung -
9.15305

Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

08.07.2009 um 15:31 Uhr

@ olala

dann les ich mal schnell .........;-)) du bist wirklich der hammer................;-))))))

bei betrieben über 300 mitarbeitern steht dir bei betriebsänderungen nach § 111 betrVG ein sachverständiger zu, ohne daß der AG zustimmen muß

bei betrieben unter 300 muß der BR den sachverständigen nach § 80 BetrVG beschließen, der AG muß zustimmen, wenn nicht, muß der BR die zustimmung des AG durch das arbeitsgericht ersetzten lassen, was auch in der regel problemlos funktioniert

S
Schmusezecke

08.07.2009 um 16:25 Uhr

Hey Olala für was braucht Ihr einen externen Berater? Es gibt bestimmt eine Möglichkeit auf einem anderen Weg einen zu bekommen.

K
Kriegsrat

08.07.2009 um 19:12 Uhr

@ schmusezecke

unprofessionelle antworten wie deine treiben mich in den wahnsinn........ Br die ihre rechte nicht kennen hautsache keinen konflikt mit dem AG provozieren, eine unendliche geschichte...............

klar, bei betriebsübergängen sucht man sich einen berater aus dem bekanntenkreis bestimmt kennt jemand einen, der irgendwann mal gelernt hat, wie man das wort "arbeitsrecht" buchstabiert, oder die zeitung "arbeitsrecht im betrieb" ausgetragen hat fortsetzung gefällig ?

für was braucht ihr lehrgänge ? man kann sich das wissen doch anlesen, wenn man es braucht ...... für was braucht ihr einen eigenen computer ? man kann doch einen benutzen, der sowieso irgendwo rumsteht..... für was brauchen wir ein eigenes büro ? man kann doch irgendeinen freien raum benutzen, wenn man mal sitzung abhalten will und und und.....

dies zeigt eigentlich nur, das du auch zu dieser sorte von BR gehörst, die das BetrVG für einen briefbeschwerer halten.....

I
Immie

08.07.2009 um 19:57 Uhr

@schmusende Zecke Wie kommt man denn auf anderem Wege daran? Welche verschlungenen Pfade schweben dir denn da vor? Dafür mach ich sogar ein Kästchen auf...damit kennst du dich ja aus;-))

O
olala

09.07.2009 um 12:11 Uhr

ach ja... ein eigenes Büro....träum träum .... also wenn die Wahl zwischen dem Büro der Cheflinge und dem der übrigen Mitarbeiter besteht....ich würd lieber die Nähe zum Volk suchen.....oder den Chef bitten sein Zimmer zu räumen???? Ach das wär dann ja auch irgendwie lagweilig..... keine mehr da der lustige Ideen hat und so....

@(Schmusezecke) hier eine nette Antwort für alle also ich bräuchte mal nen Berater der (Achtung jetzt für kriegsrat) "einfach mal so den Entwurf zum Interessenausgleich und Sozialplan drüberliest ob das ok ist... und der uns sagt ob man so einen sozialplan und Interessenausgleich eigentlich auch nachverhandeln kann......also das wir uns nicht unter Druck setzen lassen müssen weil der Betriebsübergang ja unbedingt zu einem bestimmten Zeitpunkt "fertig " sein muß ... auch mit Schulung stehste da teilweise im Regen
Außerdem könnte es ja sein das doch auch noch eine Betriebsänderung vorliegt.... aber nicht in allen Bereichen des Betriebes / der Betriebe.....

@kriegsrat: hast vollkomen Recht ohne Schulung gehts nicht.... aber auch mit...reicht es kaum.... es führt in mancher Situation kein Weg am Sachverständigen vorbei.....hab meinen GBR gleich gebeten nen Beschluß zu machen... ..ist sicher trotzdem schwierig jemanden so rasch zu bekommen....ber der Gewerkschaft war jedenfalls keiner da naja kleine stadt halt...die habe so viel zu tun ach ja schön....keine Kriese... ok, muß aber fair sein: in der Vergangenheit haben die mir mal gut geholfen

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