Erstellt am 07.07.2009 um 21:05 Uhr von olala
bei wem seid Ihr denn nun angestellt? in dem neuen Unternehmen oder in dem alten?
Von wem erhaltet Ihr die Abrechnung?
Ist Arbeitgestellungsvertrag sowas wie "ausgeliehen"?
Gibts in dem alten Unternehmen einen Betriebsrat? Den könntet Ihr frage ob der noch zuständig ist für Euch.
Ansonsten wählt doch einfach einen BR.
Der AG oder sonst wer wird sich dann melden und ggf. sagen das das nicht geht.
Wenn dann aber nicht wirksam angefochten wird oder werden kann, dann habt Ihr den BR.
Erstellt am 07.07.2009 um 21:31 Uhr von DonJohnson
rayman.
Deine Frage ist von hier schlecht zu beantworten. Man sollte erst mal sehen ob ihr ein betriebsratsfähiger Betrieb seid. Ich würde davon aber mal ganz vortsichtig ausgehen wenn Anzahl MA paßt usw. Eine Ausgliederung hätte ansonsten nicht viel Sinn gemacht. Dennoch sollte man das Unternehmensgebilde näher durchleuchten... Damit ihr keinesfalls BR los seid, solltete ihr die Wahl einleiten. Interessant wäre dann noch, ob ihr dann auch noch im GBR vertreten wärt und in einem eventuellen KBR. Das führt hier aber ein wenig zu weit.
Auch deine andere Frage zeigt eigentlich, dass ihr im neuen Betrieb eigenständig seid - auf die Aussagen des AG würde ich aber nciht allzu viel geben - soll er es beweisen, sonst muß das halt wer anders entscheiden...