Kann man einen BR gründen trotz GBR
Hallo Leute, ich hab da mal eine Frage! Wir sind Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens. Nun hat unser AG vor ein paar Jahren unseren Betriebsteil ausgegliedert wir MA sind mit einem Arbeitsgestellungsvertrag dem neuen Betrieb überlassen worden. Wir sind sowas wie Leiharbeiter. In unserem Unternehmen gibt es schon einen GBR. Nun zur Frage kann man in diesem Betreibsteil einen BR gründen? Wenn "Ja" auf was wäre zu achten? Wir haben einen GBR
Community-Antworten (2)
07.07.2009 um 23:05 Uhr
bei wem seid Ihr denn nun angestellt? in dem neuen Unternehmen oder in dem alten? Von wem erhaltet Ihr die Abrechnung? Ist Arbeitgestellungsvertrag sowas wie "ausgeliehen"? Gibts in dem alten Unternehmen einen Betriebsrat? Den könntet Ihr frage ob der noch zuständig ist für Euch. Ansonsten wählt doch einfach einen BR. Der AG oder sonst wer wird sich dann melden und ggf. sagen das das nicht geht. Wenn dann aber nicht wirksam angefochten wird oder werden kann, dann habt Ihr den BR.
07.07.2009 um 23:31 Uhr
rayman. Deine Frage ist von hier schlecht zu beantworten. Man sollte erst mal sehen ob ihr ein betriebsratsfähiger Betrieb seid. Ich würde davon aber mal ganz vortsichtig ausgehen wenn Anzahl MA paßt usw. Eine Ausgliederung hätte ansonsten nicht viel Sinn gemacht. Dennoch sollte man das Unternehmensgebilde näher durchleuchten... Damit ihr keinesfalls BR los seid, solltete ihr die Wahl einleiten. Interessant wäre dann noch, ob ihr dann auch noch im GBR vertreten wärt und in einem eventuellen KBR. Das führt hier aber ein wenig zu weit. Auch deine andere Frage zeigt eigentlich, dass ihr im neuen Betrieb eigenständig seid - auf die Aussagen des AG würde ich aber nciht allzu viel geben - soll er es beweisen, sonst muß das halt wer anders entscheiden...
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