Erstellt am 19.06.2009 um 20:39 Uhr von kriegsrat
den AG auf die strafrechtlichen folgen bei behinderung einer betriebsratswahl hinweisen
Erstellt am 19.06.2009 um 20:46 Uhr von DonJohnson
Nee, kriegsrat redet selbstverständlich Unfug!
Als erstes müßt ihr den AG darauf hinweisen, dass ihr zur Verschwiegenheit diesbezüglich kraft eures Amtes verpflichtet seid und somit kein Verstoß des Datenschutzes vorliegt. Immer erst denken euer AG weiß es halt nciht besser.
Wenn er sich dann quer stellt Beschluss fassen und den AG in Kenntnis setzen, dass ihr einen Anwalt bezüglich eines Verfahrens des §119 Abs 1 Satz 1 BetrVG in Erwägung zieht. Des weiteren Beschluß fassen um den WV zu einer Schulung zur Wahl nach 37,6 BetrVG zu entsenden, damit keine rechtlichen Unklarheiten mehr entstehen können.
Den Weg halte ich für den besseren... Ach ja, die GEW könntet ihr auch noch mit in Boot holen, die mögen sowas in den meisten Fällen ;-)))
Erstellt am 19.06.2009 um 20:52 Uhr von Maler
@DonJohnson
Danke für den Tipp.Habe ich auch schon getan.Nur wird die Zeit knapp und ich glaube ein Anwalt wird uns auch nicht rechtzeitig helfen.Wahl ist am Freitag.Wie du siehst ist es fast schon zu spät.Mein AG möchte gerne dir BW anfechten und sucht nur nach einen grund.
Erstellt am 19.06.2009 um 20:53 Uhr von kriegsrat
@ dj
elender, wähle deine worte sorgfältig ......
Erstellt am 19.06.2009 um 21:04 Uhr von matzel
Ich finde Kriegsrat hat Recht,
Bei uns war letztes jahr zur Wahl die Gewerkschaft im Haus und da lief alles glatt.
Die Wahlunterlagen kann man doch auch neuerdings auch per E-Mail Versenden. Oder?
Erstellt am 19.06.2009 um 21:07 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
ich wollte schon lange mal wieder meine Verwanten in Bayern besuchen, dann können wir dass bei einem Weissbier ausdiskutieren... ;-)))
@matzel
*Bei uns war letztes jahr zur Wahl die Gewerkschaft im Haus und da lief alles glatt.*
Was das jetzt mit kriegsrats Antwort zu tun hat, entzieht sich meines geistigen Horizonts... erkläre das mal bitte!!!
Erstellt am 19.06.2009 um 21:11 Uhr von Maler
Noch mal zurück zu meiner Frage.Würde die Wahl anfechtbar werden wenn es uns nun nicht rechtzeitig gelingt die Personen anzuschreiben?
Erstellt am 19.06.2009 um 21:12 Uhr von kriegsrat
@ dj
wenn du so weitermachst, gibts für dich einreiseverbot in bayern..;-))
Erstellt am 19.06.2009 um 21:13 Uhr von DerAlteHeini
Maler
Da hier wohl schon die Fristen für die BR Wahl laufen, sind sämtliche Ratschläge nicht sinnvoll.
Der Wahlvorstand muss SOFORT handeln.
Unverzüglich eine Wahlvorstandssitzung einberufen, z.B. um 8:00 Uhr und einen Beschluss für einen Antrag beim Arbeitsgericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, fassen.
Dann sofort zum zuständigen Arbeitsgericht, z.B. um 9:00 Uhr, dort bei der Rechtsantragstelle deinen Beschluss vorlegen und die einstweilige Verfügung zur Herausgabe der erforderlichen Unterlagen, beantragen.
Dann dürfte die erlassene einstweilige Verfügung am frühen Vormittag durch den Amtswachtmeister
dem Arbeitgeber und dem Wahlvorstand zugestellt werden.
Zusätzlich ist zu empfehlen, einen entsprechenden Beschluss für die Beauftragung eines Fachanwalts zu fassen, da einer einstweiligen Verfügung immer ein terminiertes Hauptsachverfahren
folgt. Der Fachanwalt soll sich mit dem Hauptsacheverfahren beschäftigen, damit der Wahlvorstand nicht zusätzlich abgelenkt ist und die BR Wahl ordentlich abarbeiten kann.
Die Beschlüsse müsst ihr natürlich ordentlich durch formulieren.
Den Antrag in der Rechtsantragstelle sollte der Vors. des Wahlvorstands stellen.
Erstellt am 19.06.2009 um 21:19 Uhr von DonJohnson
@Maler
Ja, wenn sie denn dann angefochten wird! Aber wer hat nen Vorteil dadurch? der AG? Wisse nciht, da die Wahl wiederholt wird - dann mit ienem 1a geschulten WV was er bezahlt!!! Dann steht weiterhin der 119er im Raum, der Teuer werden könnte. Zur nächsten Wahl wird selbstverständlich dei GEW eingeladen was die Sache noch brisanter macht... Hmmm, vielleicht bin ich kurzsichtig, aber so schlecht SIEHT es doch gar nciht für euch aus - die Trümßfe habt ihr alle mal in der Hand. Ihr müßt nur mutig genug sein diese auch auszuspielen, aber das müßt ihr nach der Wahl auch, also ist es eine gute Übung ;-)))
@DAH
Hmmm, wenn du meinst... ich finde durchaus, dass meine eben geschriebene Möglichkeit Charm hat ;-)))
kriegsrat
Na, das wollen wir mal sehen ;-)))
Erstellt am 19.06.2009 um 21:22 Uhr von erwin
@Maler
Meinst Du Freitag den 26.06.? Wenn ja, bekommt ein Anwalt das noch hin. Erkann gleich am Montag eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantrag, die dürfte er auch bekommen. Dann habt ihr spätestens am Dienstag den 23. die Adressen und könnte die Wahlunterlagen versenden.
Aber als WV hätte man auch früher reageren können ;-)
Erstellt am 23.06.2009 um 08:27 Uhr von betriebsratten
Datenschutz ist sowieso stuss: Der Betriebsrat ist unselbstständiger Dritter im Sinne des Datenschutzrechtes, und somit nichts eigenständiges für das dieses Gesetz gilt