WAHL VORSTAND hat MA keine Liste für Kandidatur gegeben - Klage MA gegen Wahlvorstand zulässig?
hallo zusammen ein mitarbeiter wöllte sich als im BR wahl kandidieren,aber der wahlvorstand hat ihn keine liste gegeben und weiter wahl gefuhrt-später 5 woche der mitarbeiter hat gegen wahlvorstand geklagt,ob die klage zulassig ist ?? 2-kann der AG hier auch was gegen wahl oder gegen wahl vorstand etwas machen ?
MITFREUNDLICHEN GRUßEN- ZAKI
Community-Antworten (1)
11.06.2009 um 14:48 Uhr
@ZAKISABAH,
der Wahlvorstand muss keine Listen verteilen, er führt nur die Wahl durch. Um die Erstellung der Listen müssen sich die Kandidaten selbst kümmern. Im Wahlausschreiben muss der Wahlvorstand den Ablauf der Wahl erklären. Bei Bedarf auch in mehreren Sprachen. Ob eine Wahlanfechtung erforlgreich sein könnte, lässt sich mit den wenigen Informationen nicht beurteilen. Die Frist beträgt auch nur 14 Tage nach Bekanngabe des Wahlergebnisses.
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