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Ersatzmitglied Konzernbetriebsrat

D
Dienstag
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben letztes Jahr zwei ordentliche Mitglieder in den KBR gewählt. Ebenso haben wir zwei Ersatzmitglieder gewählt.

Nun ist eins von den beiden ordentlichen Mitgliedern aus dem Unternehmen ausgeschieden. Wer rückt jetzt nach? Ist es richtig, das wir die Ersatzmitglieder hätten namentlich benennen müssen. Also für Mitglied 1, Ersatzmitglied A und für Mitgleid 2 Ersatzmitglied B ?

Über Rückinfo wäre ich dankbar!

6.95901

Community-Antworten (1)

T
tiktak

02.06.2009 um 14:37 Uhr

@ Dienstag Ihr habt die Aufgabe nicht richtig gemacht. BetrVG ist einduetlich wenn es um KBR geht. § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht 1. 2. Der Gesamtbetriebsrat hat für jedes Mitglied des Konzernbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. tik-tak

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