Betriebsratspflicht für AG/
Gibt es ab 500 Beschäftigten eine Pflicht für den AG einen Betriebsrat zuzulassen?
Ein Kollege sagte mir heute, dass ab 500 AN eine BR Pflicht wäre. Er sagte: "Ab 5 AN kann und ab 500 AN muß ein Betriebsrat existieren." Ich habe dem widersprochen, und wurde damit als zu dumm abgespeist.
Ich kenne nur das mit den 5 AN ( 3 BR )-->als Kann-Regelung, abgesehen von der Reaktion des AG´s.