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Abwesenheit des Wahlvorstandes am Wahltag

B
BoraBora2805
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ich hätte mal eine allgemeine Frage, die den Wahlvorstand und die BR-Wahl betreffen.

Was passiert, wenn am Wahltag X plötzlich und unerwartet nur noch ein Wahlvorstandmitglied anwesend ist?! Das zweite und dritte Wahlvorstandsmitglied sind krank...Ersatzmitglieder gibt es leider nicht.

Wie ist hier die rechtliche Handhabe? Kann die Wahl trotzdem stattfinden und / oder wäre sie dann anfechtbar?

Danke vorab für eure Hilfe!

1.19701

Community-Antworten (1)

C
celestro

20.04.2020 um 01:41 Uhr

"Zur personellen Situation am Wahltag beinhaltet § 12 Abs. 2 WO allgemeine Vorgaben. Hiernach müssen während der Wahl immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein. Wurden vom Wahlvorstand durch Beschluss nach § 1 Abs. 2 WO Wahlhelfer bestellt, ist es ausreichend, wenn mindestens je ein Mitglied des Wahlvorstands sowie mindestens ein Wahlhelfer anwesend ist."

Ich würde noch schnell Ersatzmitglieder nachnominieren.

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