Hallo,

kann man nachträglich noch einem Betriebsrat zugeordnet werden, wenn man plötzlich am Standort unter 5 Mitarbeiter ist? Der Betriebsrat ist an einem Standort der Firma, wir sitzen an einem anderen. Wir haben unter 5 Mitarbeiter nach zahlreichen Entlassungen, vorher waren es über 20. Wir hatten vorher keinen eigenen Betriebsrat - zumindest nicht seit 3 Jahren, davor schon.

Hintergrund:
unsere Firma hat mehrere Standorte in Deutschland. Am größten Standort mit über 50 Mitarbeitern in München gibt es einen Betriebsrat.
Am kleinsten Standort, in Bad Homburg, gibt es keinen Betriebsrat. Hier waren bisher um die 20 Mitarbeiter beschäftigt. Nun - nach Entlassungen - sind nur noch unter 5 Mitarbeiter an diesem Standort in Bad Homburg. Bisher war Bad Homburg trotzdem es klein ist, auch Hauptsitz der Firma. Der Hauptsitz wird aber nun auch an den größten Standort, den in München, verlegt. Wir befürchten eine Betriebsschließung und so Umgehung der Abfindungen etc.

Frage:
Können wir uns nun dem Betriebsrat in München zuordnen? Betriebsratswahlen sind erst in 1 Jahr dort.
Nach Auskunft des Betriebsrats in München können wir nicht einfach dem Betriebsrat in München zugeordnet werden. Erst nach den nächsten Wahlen - wenn wir an diesen teilgenommen haben. Aber wie können wir uns denn nun zwischenzeitig schützen? Wir sind zu klein - unter 5 Mitarbeiter - um einen eigenen Betriebsrat zu wählen in Bad Homburg.

Ist es unmöglich, dass wir durch den Betriebsrat des neuen Hauptsitzes in München mit vertreten werden? Gibt es eine Möglichkeit, wie sieht die aus?

Danke,
Constanze Klimann