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Personenewahl - Listenwahl

S
Spitacid
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir müssen bald einen 5 Köpfigen Betriebsrat wählen. Der Wunsch von den meisten Mitarbeitern wäre die Personenwahl da so jeder die möglichkeit hat wirklich die Person zu wählen die er im BR haben möchte.

Nun meine Frage:

Was ist wenn kurz vor Listenschluß eine zweite Liste zb. von Spionen(lach) eingereicht wird wird dann die Erste große Liste die eigentlich als Personenwahl von den meisten MA angedacht war als eigene Liste zugelassen zur Listenwahl. Oder verfällt diese?

Mit bestem dank

viele Grüße

Spitacid

6.56806

Community-Antworten (6)

K
kikki

02.04.2009 um 09:34 Uhr

Hallo Spitacid, wieso sollte die Liste verfallen. Was von den MA angedacht ist muß nicht zwingend eintreten. Ihr solltet Euch (taktisch)darauf einstellen das eine zweite Liste eingereicht wird. Gruß kikki

P
pharm

02.04.2009 um 10:12 Uhr

Hallo Spitacid,

wenn Ihr auch eine Personenwahl plant, seid Ihr nicht sicher davor, dass jemand kurz vor knapp eine zweite Liste einreicht. Darum ist die Position der einzelnen Kandidaten auf Eurer Liste nicht ganz unwichtig, da die ganz oben auf der Liste auch ggf. als erstes in den BR kommen.

Sollte eine zweite Liste eingereicht werden, solltet Ihr diese auf jeden Fall auf die korrekte Form prüfen. Bei Formfehlern könnt Ihr die Liste abweisen (...glaube ich, aber dafür gibt es hier bestimmt noch weitere Experten)

Viele Grüße...

S
Spitacid

02.04.2009 um 10:21 Uhr

Könnte man auch kurz vor schluß eine Eigene dann dritte Liste einreichen und sich auf der anderen der " ersten" streichen lassen. Damit man im Notfall dann oben steht nur mal so taktisch gedacht??

Vielen dank bis jetzt für die schnellen antworten!

LG

Spitacid

K
Kölner

02.04.2009 um 10:49 Uhr

@Spitacid Um zu verhindern, dass man nachher eine listenuntaugliche Liste eingereicht hat, macht man sie von Anfang an listentauglich. Aber mal im Ernst: Wer solche Fragen stellt hat sich wenig Gedanken über die Wahl an sich gemacht, richtig?

S
Spitacid

02.04.2009 um 11:01 Uhr

@Kölner

zu eins ist schon klar das die Liste listentauglich sein muß.

Zu 2 . klar haben wir uns schon gedanken über diese Thema gemacht des wegen stellen wir ja auch nur Fragen auf die wir bis jetzt noch keine Antwort haben. Dafür ist das Forum doch da oder?

Mit dem von der Liste streichen hat sich auch shon erledigt man muß sich ja vor ablauf der letten 3 Tage einer Liste zu ordnen das habe ich gerade auf jedenfall gelesen.

Danke aber trotzdem für deine Antwort

Über andere Antworten würden wir uns weiterhin sehr freuen.

Danke

Grüße

Spitacid

W
w-j-l

02.04.2009 um 12:35 Uhr

Spitacid, hat der Wahlvorstand schon mal darüber nachgedacht, mit der Leitung eine Vereinbarung nach § 14a (5) BetrVG abzuschließen?

Hast Du das mit dem letzten Satz gemeint Kölner?

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