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BRV tritt zurück

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Toni67
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, uns ist als Betriebsrat eine verzwickte Sache passiert. Nachdem wir gestern einen Antrag zur ausserordentlichen Sitzung an den BRV gesandt haben, ist dieser zurück getreten. Wie müssen wir jetzt vorgehen? Das verzwickte dabei ist, dass wir die Sitzung haben wollten, damit wir den stellvertretenden BRV versetzen/ entlassen lassen wollen. Die Gründe nenne ich jetzt am besten nicht. Ich bitte um Eure Mithilfe. Vielen Dank.

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Community-Antworten (11)

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Kjarrigan

07.04.2020 um 13:25 Uhr

Ist der BRV mit sofortiger Wirkung zurückgetreten, lädt der Stellv. BRV zur Sitzung mit dem TOP "Neuwahl BRV" ein.

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Pjöööng

07.04.2020 um 13:58 Uhr

Von was ist er denn zurückgetreten? Von seinem Amt oder von seiner Funktion?

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stehipp

07.04.2020 um 14:16 Uhr

Mich irritiert vor allem die Aussage " damit wir den stellvertretenden BRV versetzen/ entlassen lassen". Ernsthaft? Entlassen kann ja wohl nur der AG irgendwen. Oder wolltet ihr ihn seines Amtes als Stellvertreter entheben? Dann kommt das ganze Euch ja entgegen. Der Stellvertreter muss ja nun eine Sitzung zur Wahl des BRV einberufen. Dann kann man ja auch gleich den Stellvertreter neu wählen.

K
Kjarrigan

07.04.2020 um 15:20 Uhr

"Von was ist er denn zurückgetreten? Von seinem Amt oder von seiner Funktion? "

Ist doch irrelevant für die Frage. Es gibt keinen BRV mehr der den Antrag auf außerordentlichen Sitzung" bearbeiten kann.

P
Pjöööng

07.04.2020 um 17:24 Uhr

Sehe ich etwas differenzierter. Hat der BRV seine Funktion niedergelegt, so bleiben doch seine Amtspflichten weiter bestehen. Legt er hingegen sein Amt nieder ist er damit von seinen Amtspflichten vollständig befreit.

C
celestro

07.04.2020 um 17:30 Uhr

welche Amtspflicht sollte ihn jetzt noch betreffen? Zumindest im Bezug auf die Frage....

T
Toni67

07.04.2020 um 20:17 Uhr

Hallo zusammen, danke für die Antworten. Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Es ist so, dass der BRV seine Mitgliedschaft im BR niedergelegt hat. Also er ist nicht mehr im Betriebsrat. Und gegen den stellv., der auch gleichzeitig eine Führungsfunktion hat, gibt es sämtliche Beschwerden, die die Tatbestände Beleidigung und Bedrohung erfüllen. Von daher wollen wir als Gremium einen Antrag auf Entlassung/ Versetzung nach Paragraf 104 BetrvG stellen bei der Geschäftsführung. Da der stellv. von einer Beschlussfassung gegen seine Person betroffen ist, wird dieser nicht eingeladen. Meine Frage ist, müssen wir erst einen BRV wählen oder kann die ausserordentliche Sitzung erst nur vom Protokollführer geführt werden? Es ist ziemlich eilig, da Straftaten vorliegen und die Mitarbeiter einen gewissen Druck auf den BR machen.

C
celestro

07.04.2020 um 21:42 Uhr

Ganz besonders WEIL die nächsten Schritte wichtig sind, solltet Ihr Euch nicht hetzen lassen. Der SBRV müsste jetzt erst einmal eine Sitzung zur Wahl des BRV einberufen. Und diese Sitzung sollte auch wirklich NUR für die Wahl benutzt werden.

P
Pjöööng

08.04.2020 um 01:15 Uhr

Mit dem Vorwurf der Straftaten wäre ich sehr vorsichtig.

Meines Erachtens sollte in einer ersten Sitzung der neue BRV und Stellv gewählt werden. Auf dieser Sitzung wäre natürlich zuvor der Beschluss zu fgassen dass der Stellv seiner Funktion entbunden wird. Zu dieser Sitzung ist der Stelly auch selbstverständlich einzuzladen, da müssen dann halt die BRm einen Ar*ch in der Hose haben.

Danach würde ich kurzfristig die Sitzung für die andere Thematik anberaumen, kein Problem wenn alle damit einverstanden sind. Hier wäre dann der Stellv wohl nicht teilnahmeverechtigt. Anhören solltet Ihr ihn aber unbedingt.

K
Kjarrigan

08.04.2020 um 10:32 Uhr

Hallo Toni67

die MA machen Druck, weil Straftaten vorliegen. Hat denn ein MA Strafanzeige erstattet wegen der Straftaten? Haben die Ma sich an den AG gewandt? oder soll das ganze anonym ablaufen? Wie sehen die Beweise aus? Oder wird der BR hier "instrumentalisiert?

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DummerHund

08.04.2020 um 11:33 Uhr

Ich persönlich finde es ja immer bedenklich wenn ein BR als Betriebspolizei fungiert. Bedenklich finde ich aber auch wenn da etwas vor liegt und es schon ein offenes Geheimnis ist. BR weiß Bescheid, MA wissen Bescheid. Nur der AG mimt die drei Affen die nichts sehen, hören oder sagen. Es geht uns hier in dem Forum nichts an was da vor liegt. Bedenkt aber bei allem was da in der Gerüchteküche so rum geht, es geht um die Existenz eines Menschen und evtl. seiner Familie. Also geht behutsam mit dem Thema um und handelt nicht nur aus dem Bauch heraus.

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