Hallo!!

Ich bin momentan lediglich ein Ersatzmitglied unseres Betriebsrates, bin aber Beisitzender des Wahlvorstandes bzgl. unserer
neuen Betriebsratswahl.

Bei uns steht in knapp 8 Wochen die räumliche Trennung unserer Geschäftsbereiche an. Ein Teil der Belegschaft wird die
momentanen Räumlichkeiten verlassen, ein geringer Teil bleibt hier.

Unser Betriebsrat ist momentan für beide Teile zuständig.

Wie sieht das denn nun mit Neuwahlen aus?
Wir möchten nun zwei getrennte Betriebsräte wählen, einer der mit geht und einer für die, die bleiben.

Die offizielle Amtszeit läuft Ende Mai 10 aus und unser Umzug ist Mitte Mai 09.

Können wir die Wahlen vorziehen, ohne dabei nächstes Jahr nochmals einen wählen zu müssen?
Dürfen wir jetzt schon neue B´räte wählen ohne dabei mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten?
Mir wurde zugetragen, dass wir frühestens im Juni 09 eine Wahl anberaumen dürfen und eher nicht.
Aber damit haben wir schon ein Problem wegen der Trennung.

Unser derzeitiger Betriebsrat kann mir hier keine genaue Antwort dazu geben und ich finde nichts,
worauf ich mich berufen kann.

Ich würde mich deshalb freuen, Tipps oder Nachlesestellen, § zu bekommen, da ich in diesem Thema
einfach nicht drin bin, als Ersatzmitlgied.

Im Voraus vielen Dank

Luna74