Erstellt am 06.03.2020 um 11:39 Uhr von UdoWoe
Hallo KäseVertilger,
in §13, Absatz 2, Zeitpunkt der Betriebsratswahlen steht:
"die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig gestiegen oder gesunken ist".
Ist das bei euch der Fall? Nein. Ihr steigt zwar prozentual um mehr als 50%, aber das Gesetz spricht von absoluten Zahlen. Und dies ist bei euch nicht der Fall.
Somit bleibt alles bei euch wie es ist. Momentan zumindest. Würde noch ein Betrieb dazukommen oder noch mehr MA, sodaß ihr dann über die absolute Zahlen von 50 (Köpfen) kommt, dann wäre eine Neuwahl angebracht.
Erstellt am 06.03.2020 um 11:56 Uhr von BR_2018
Da habe ich auch mal eine Frage zu.
Wir hatten bei der Wahl 2018 = 367 Wahlberechtigte.
Aktuell stehen wir bei 278 Wahlberechtigten. Bedeutet, dass die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ja tatsächlich um mindestens 50 gesunken ist, würde für uns also auch eine Neuwahl bedeuten, oder?
Erstellt am 06.03.2020 um 12:03 Uhr von wdliss
Nein @BR_2018. Ihr erfüllt zwar die "mindestens aber um fünfzig" Bedingung aber nicht die "regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte".
Erstellt am 06.03.2020 um 12:05 Uhr von KäseVertilger
Hallo UdoWoe,
vielen dank das ist, was ich mir dachte., da ich aber Neuling bin und keine Fehler machen möchte, frag ich lieber!
Und RESPEKT an euch alle! Ich habe nie in meinem Leben so viele Informationen verarbeiten und verbinden müssen. Ihr schon
Erstellt am 06.03.2020 um 13:12 Uhr von Mercyful
@ wdliss
Gut zu wissen 😊..das hilft uns weiter.
Erstellt am 06.03.2020 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Käsevertilger, Ihr habt diese Woche gewählt. Die Überprüfung nach § 13 BetrVG erfolgt genau einmal, nämlich exakt 24 Monate nach der Wahl! Ds wäre also Anfang Mätz 2022. Das wäre dann also bereits im nächsten Wahlzeitraum. Von daher hat diese Regelung keine Auwirkungen bei Euch.
Erstellt am 06.03.2020 um 14:26 Uhr von celestro
"Würde noch ein Betrieb dazukommen oder noch mehr MA, sodaß ihr dann über die absolute Zahlen von 50 (Köpfen) kommt, dann wäre eine Neuwahl angebracht."
Ich hoffe Du merkst spätestens nach Pjöööngs Beitrag, dass diese Ansicht (für den hier diskutierten Fall) völliger Quatsch ist.
Erstellt am 07.03.2020 um 17:22 Uhr von Käsevertilger
Hi Pjöööng
Das ist interessant. Den Aspekt hatte ich noch nicht gesehen.
Dann lassen wir es erst mal so laufen. Generell wäre aber evtl. auch daran zu denken, dass eine Neuwahl für meine Kollegen interessant ist, da es nach der Neuwahl einen größeren Betriebsrat gibt.
Aber für das erste, lassen wir das.
Danke euch allen