Hallo zusammen,
ich bin neu in der Betriebsratswelt.
Wir haben diese Woche im einfachen, zweistufigen Verfahren, einen Betriebsrat gegründet.
Insg. haben wir zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens 17 Mitarbeiter gehabt.
Durch eine Firmenübernahme werden wir um 20 Personen vergrößert und somit bei ca. 37 Kollegen landen.

Meine Frage:

Muss es zu einer Neuwahl kommen, da die Betriebsgröße innerhalb von 24 Monaten um >50% verändert hat?

Gesetz hierzu ist ja §13, BetrVg:
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist

oder ist der Betriebsrat aufrecht zu erhalten, da wir zwar eine Änderung von >50% haben, aber unter der totalen Zahl von +/-50 sind?

Ich denke ja, dass es bis zum regulären Wahlzeitpunkt erst mal bei einem Betriebsratsmitglied bleiben wird, würde aber gerne eure Meinung hierzu hören.

(P.s.: wenn die Frage schon anderswo gestellt wurde, seht es mir nach)

Vg