Erstellt am 20.02.2020 um 17:35 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 21.02.2020 um 07:31 Uhr von Kratzbürste
Naja, die Informationen erst einmal auf Basis § 80 Abs 2 BetrVG. Ihr müsst ja erst einmal prüfen, ob ihr ein Mitbestimmungrecht in der Sache habt.
Wahrscheinlich eher nein.
Erstellt am 21.02.2020 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Bei dem Personenzähler sehe ich keinerlei Mitbestimmung. Allenfalls könnte man versuchen damit zu argumentieren dass der Erste und der Letzte jeden Tages offensichtlich jemand vom Personal ist, der damit kontrolliert wird.
Interessanter finde ich aber die Frage was der Arbeitgeber mit diesen Vergleichen anstellen will. Er wird wohl kaum mehrere tausend Euro investieren nur um bunte Bilder zu bekommen...
Erstellt am 21.02.2020 um 10:37 Uhr von celestro
"Allenfalls könnte man versuchen damit zu argumentieren dass der Erste und der Letzte jeden Tages offensichtlich jemand vom Personal ist, der damit kontrolliert wird."
Nur, wenn es keinen Personaleingang gibt. ;-))))
"Interessanter finde ich aber die Frage was der Arbeitgeber mit diesen Vergleichen anstellen will. Er wird wohl kaum mehrere tausend Euro investieren nur um bunte Bilder zu bekommen..."
Wieso Bilder? Also in großen Kaufhäusern habe ich früher oft Personenzähler am Eingang gesehen. Das war nur so ein kleines Teil mit ner Zahlenanzeige, die 1 hochging, wenn jemand durchlatschte.
Erstellt am 24.02.2020 um 16:26 Uhr von jimbob2019
Auch ein Personenzähler ist eine Technische Einrichtung und ist in der Mitbestimmung
Erstellt am 24.02.2020 um 17:10 Uhr von Pjöööng
jimbob2019: Bitte nicht nach 6 Wörtern aufhören zu lesen!
Erstellt am 24.02.2020 um 18:01 Uhr von Dummerhund
@jimbob2019
Kann sein, muß aber nicht sein..
Kann letztendlich nur der BR vor Ort nur sagen ob und in wie weit die Daten dort weiter verwendet werden, oder weiter verwendet werden können.
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_BetrVG_technische_Arbeitnehmerueberwachung/