Erstellt am 30.01.2009 um 15:59 Uhr von nicoline
Steve
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Zwingen kann man niemanden. Es ist keine Gefängnisstrafe darauf ausgesetzt, wenn nicht gewählt wird. ;-))
Erstellt am 30.01.2009 um 16:43 Uhr von waschbär
Steve,
Menschem mit Rückrad und einem Bedürfniss nicht nur für sich dar zu sein.
Ah Konflikt bereitschaft könnte hilfreich sein, eben so wie keine Angst vor grossen Tieren....
Aber richtig wichtig ist " Fachgerecht Baggern und Flirten" !*! .-)
Erstellt am 30.01.2009 um 23:20 Uhr von nicoline
*Aber richtig wichtig ist " Fachgerecht Baggern und Flirten" !*! .-)*
Genaaaaaaauuuuuuuu, besonders für Waschbären, die imZölibat leben!!!!!
Erstellt am 31.01.2009 um 09:06 Uhr von Karl-heinz
@Waschbär
ich dachte als BRM muss man ein bisschen Plem sein und nicht Testosteron gefüllt!