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Können anstehende Neuwahlen über den 31.03.09 hinausgezögert werden?

B
Butz
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Ihr zusammen, wir waren ein Betriebsrat mit fünf BR-Mitgliedern. Nun hat ein BR-Mitglied zum 31.12.08 das Unternehmen verlassen. Ein Ersatzmitglied haben wir nicht und müssen deshalb neu wählen. Soweit - so gut. Unser Arbeitsgeber drängt uns nun, umgehend die Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Wir jedoch wollen die Wahl erst im April 2009 durchführen, weil a) wir dann im nächsten Jahr nicht noch einmal neu wählen müssten, b) wir zum 01. April 2009 aus einem anderen Betriebsteil (mit eigenem BR) 21 neue Mitarbeiter dazubekommen werden und diesen Mitarbeitern auch die Möglichkeit geben wollen, mitwählen zu können und c) wir uns erst umfassend informieren müssen, wie die Wahl im einzelnen durchzuführen ist. Für letzteres würde uns der Arbeitgeber sofort einen Justitiar zur Verfügung stellen, damit wir schnellstens die Neuwahl durchführen können. Wir vermuten, dass der Arbeitgeber noch schnell seine eigenen Leute (Maulwürfe) in den Betriebsrat bringen will, bevor die 21 neuen Mitarbeiter hinzukommen. Was meint Ihr, sind unsere Gründe ausreichend, um die Neuwahl erst nach dem 01.04.09 stattfinden zu lassen? Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten. Butz

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Community-Antworten (7)

B
Bärbel1

06.01.2009 um 18:19 Uhr

Der Rumpfbetriebsrat hat unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl zu bestellen. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung. Damit ist ein schieben der Wahl bis zum April nicht möglich.

Kommt der Rumpfbetriebsrat seiner Pflicht hier unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen nicht nach, könnte der AG gem. § 23 (1) ein Beschlussverfahren gegen den Rumpfbetriebsrat wegen grober Pflichtverletzung einleiten. Die Folge könnte dann sein, dass alle noch Mitglieder des Rumpfbetriebsrates ihr Mandat entzogen bekämen. Die Folge wäre dann ein Betriebsratsloser Betrieb.

Da der BR hier auf eine Wahl drängt muss man damit rechnen, dass der AG bzw. seine Juristen hier die Möglichkeit des § 23 (1) kennen und vermutlich anwenden werden.

K
Kölner

06.01.2009 um 18:23 Uhr

@Butz Man braucht als WV keine Begründung.

Kleines Szenario: WV findet sich Erste Sitzung In 14 Tagen - 20.01.09 Dann Beschluss Schulung - 30.01.09 Schulung Anfang Februar, Mitte Februar (nicht vom AG, sondern von einem Anbieter!) Aushang Wahlausschreiben - Anfang März Wahl Mitte April...

Was will man mehr?

K
Kölner

06.01.2009 um 18:23 Uhr

@Bärbel1 Quatsch!

M
Mona-Lisa

06.01.2009 um 18:29 Uhr

@Bärbel1, und mit dem Beispiel von "Kölner" liesse sich der Wahltermin auch noch ne ganze Weile schieben... Der Wahlvorstand wurde ja bestellt, oder?

@Butz, könnte es sein, dass durch die 21 Mitarbeiter die dazu kommen, euch dann ein Gremium mit 7 BR's zustehen würde?

D
DonJohnson

06.01.2009 um 18:29 Uhr

@ all wollte gerade auch das gleiche sagen wie Kölner - sehe das auch nciht als Problem an. Und vor allem der WV muß sich ja auch erst mal finden. Eventuell könnte man noch eine Betriebsversammlung machen, in der den AN die Neuwahl erläutert wird. Dann sucht man sich den WV, alles andere so wie Kölner (mist, du warst schneller). Schnon wegen der Schulung muß doch die zeitliche Lage wegen des AG beachtet werden. So eine Wahl muß gut vorbereitet sein.

B
Butz

06.01.2009 um 18:57 Uhr

Hallo Ihr zusammen, erst einmal allen, die schon geantwortet haben, vielen Dank. Nein, wir als BR werden uns nicht erweitern. Wir würden auch bei einer Wahl mit den neuen Mitarbeitern 5 BRM bleiben. Bisher haben wir noch keinen 5. Mann für den Betriebsrat gefunden. Jedoch gibt es bei den neuen Mitarbeitern jemanden, der im anderen Betriebsteil BRM war. Unsere Befürchtung ist deshalb, dass der AG "für uns" einen 5. Mann (Maulwurf) hat, der sich bei der Wahl vor dem 01.04.09 outen wird.

A
Alexa

06.01.2009 um 21:11 Uhr

Hallo Butz, bitte daran denken auch genug Ersatzmitglieder/Kandidaten aufzustellen, damit euch das Schicksal nicht noch einmal derart einholt.

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