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Frist für Neuwahlen

FL
Frank Lippert
Jan 2020 bearbeitet

Im September erklärte der BR, dass Neuwahlen erforderlich sind, aufgrund von Rücktritten aus dem BR. Wir haben jetzt Ende Februar. Ein neuer Wahlvorstand wurde zwar zwischenzeitlich gewählt, ausschließlich aus BR-Mitgliedern. Meine Frage: ist der aktuelle Betriebsrat überhaupt noch gesetzeskonform handlungsfähig?

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

25.01.2020 um 19:06 Uhr

Ja - bis die Neuwahl abgeschlossen ist. Frage doch mal den Wahlvorstand, wann es los geht.

L
Linessi

25.01.2020 um 19:53 Uhr

Ja, der alte Betriebsrat ist noch so lange aktiv bis ein neuer gewählt wurde. Erst mit der konstituierenden Sitzung beginnt der neue Betriebsrat mit der arbeit.

P
Pjöööng

27.01.2020 um 11:32 Uhr

"Erst mit der konstituierenden Sitzung beginnt der neue Betriebsrat mit der arbeit. "

Wann der neue BR mit der Arbeit beginnt (manche tun das niemals) ist völlig irrelevant. Die Amtszeit des alten BR endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

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