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Großes Problem nach erster BR-Wahl

R
Rolhor
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben in unserem kleinen Betrieb aufgrund einer anstehenden Betriebsschließung einen Betriebsrat aktuell gewählt. Insgesamt haben sich 6 Personen auf der Wahlliste aufstellen lassen, wovon 5 in den Betriebsrat einziehen sollten und einer Ersatzmitglied ist. Am kommenden Montag haben wir eine konstituierende Sitzung. Jetzt haben aber zwei der gewählten Betriebsräte erklärt, die Wahl nicht anzunehmen. Wir haben nur einen Nachrücker und wären dann zu viert in dem Betriebsrat. Die konstituierende Sitzung findet noch am kommenden Montag statt.

Meine Frage: Wie kann man in so einem Fall verfahren, ist es möglich die Betriebsratsgröße auf die nächstkleinere Stufe zu minimieren, also 3 Personen und das Ersatzmitglied bleibt Ersatzmitglied?

Oder müssen Neuwahlen ausgerufen werden?

Ist der Betriebsrat in dieser Konstellation handlungsfähig?

Wer kann hierzu etwas sagen?

Danke Rolhor

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

24.01.2020 um 21:00 Uhr

In diesem Falle wird tatsächlich auf 3 BRM reduziert.

L
Linessi

24.01.2020 um 21:44 Uhr

Guten Abend, wie Pjöööng schon sagt, auf drei ordentliche und ein EMG. da ist keine Neuwahl nötig. Aber unbedingt die Schulungsansprüche wahrnehmen. Auch eure Gewerkschft mit ins Boot holen, die unterstützen Euch gern.

R
Rolhor

25.01.2020 um 14:29 Uhr

Danke für die Antworten

S
seehas

27.01.2020 um 10:02 Uhr

Das sehe ich anders. Der BR wurde mit 5 Mitgliedern gewählt. Es gab zunächst genug Kandidaten, so dass § 11 BetrVG nicht greift. Vielmehr ist § 13(2) einschlägig, die Zahl der BR Mitglieder ist unter die vorgeschriebene Zahl gesunken. es muss also ein neuer BR gewählt werden. Der alte BR bleibt nach seiner konstituierenden Sitzung geschäftsführend im Amt. Es sind jedoch ohne schuldhaftes Zögern Neuwahlen einzuleiten. Wenn es dann nicht genügend Kandidaten gibt, kann ein kleinerer BR gewählt werden.

P
Pjöööng

27.01.2020 um 11:22 Uhr

Ich gehe da mit Fitting. Dieser sagt dass der § 11 sinngemäß anzuwenden sei wenn nicht genügend Arbeitnehmer zur Übernahme des Amtes bereit sind.

S
seehas

27.01.2020 um 19:10 Uhr

@ Pjöööng: Fitting bezieht sich dabei aber ausdrücklich auf die Anzahl der Bewerber um ein BR Mandat. Das war hier nicht das Problem, es gab ausreichend Bewerber. Es wurde ein BR gewählt mit der Anzahl Mitglieder die der Betriebsgröße entsprechen. Die Größe des BR war somit bereits festgelegt. Jetzt wird die Anzahl der festgelegten BR Mitglieder unterschritten nachdem gewählt wurde. Dieser Fall ist hier nicht beschrieben, deshalb denke ich, dass Neuwahlen erforderlich sind um einen gültig arbeitenden BR zu haben.

C
celestro

27.01.2020 um 23:10 Uhr

"Es wurde ein BR gewählt mit der Anzahl Mitglieder die der Betriebsgröße entsprechen. Die Größe des BR war somit bereits festgelegt."

Erm ... die Größe wird im Wahlausschreiben festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt ist überhaupt nicht abzusehen, ob es genug Bewerber gibt. Wenn 5 BRM gewählt werden sollen und es finden sich nur 4 Bewerber wird auf 3 reduziert. Hätten 5 Personen das Amt angenommen und 3 Tage später mehrere Selbiges wieder niedergelegt, hätte es Neuwahlen geben müssen. Da aber mehrere das Amt gar nicht erst annehmen, bin ich hier bei Pjöööng und würde ebenfalls sagen, der BR wird verkleinert.

P
Pjöööng

28.01.2020 um 13:43 Uhr

Zitat (Seehas): "Fitting bezieht sich dabei aber ausdrücklich auf die Anzahl der Bewerber um ein BR Mandat."

Das ist doch Quatsch was Du hier behauptest. Zeige mir die Stelle wo sich Fitting AUSDRÜCKLICH auf die Anzahl der Bewerber um eine BR-Amt bezieht!

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