Hallo zusammen,

wir haben in unserem kleinen Betrieb aufgrund einer anstehenden Betriebsschließung einen Betriebsrat aktuell gewählt. Insgesamt haben sich 6 Personen auf der Wahlliste aufstellen lassen, wovon 5 in den Betriebsrat einziehen sollten und einer Ersatzmitglied ist. Am kommenden Montag haben wir eine konstituierende Sitzung. Jetzt haben aber zwei der gewählten Betriebsräte erklärt, die Wahl nicht anzunehmen. Wir haben nur einen Nachrücker und wären dann zu viert in dem Betriebsrat. Die konstituierende Sitzung findet noch am kommenden Montag statt.

Meine Frage: Wie kann man in so einem Fall verfahren, ist es möglich die Betriebsratsgröße auf die nächstkleinere Stufe zu minimieren, also 3 Personen und das Ersatzmitglied bleibt Ersatzmitglied?

Oder müssen Neuwahlen ausgerufen werden?

Ist der Betriebsrat in dieser Konstellation handlungsfähig?

Wer kann hierzu etwas sagen?

Danke
Rolhor