Kann vorhandener Betriebsrat in Tochtergesellschaft die Arbeitnehmer mitvertreten?
Unsere Firma besteht seit 1991, hat auch seit dem einen BR. Anfang dieses Jahr wurde eine Tochtergesellschaft gegründet. Anfänglich nur 4 AN seit 01.09.2008 7 AN. Da im Januar zuwenige Wahlberechtigte waren hat durch den Alten BR keine BR- Wahl angestrengt werden können. Nun wenden sich die AN an uns ob wir sie vertreten können. Sie trauen sich wegen Mobing des GF`s nicht eine Wahl einzuleiten.
Community-Antworten (2)
09.12.2008 um 16:12 Uhr
@brespenhain, ja, das geht, wenn sie auch selbst einen BR gründen könnten. Wir vertreten auf Wunsch der Kollegen aus unserer Tochterfirma auch diese.
10.12.2008 um 09:19 Uhr
@Jube,
kannst Du mir etwas genauer schildern wie Ihr diese Vertretung geregelt habt? Und vor allem wie Ihr diese Lebt? Bei uns steht ein ähnliches Vorhaben demnächst vor unserer Tür. Vielen Dank im Voraus.
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