ich habe eine Frage zu den Fristen für Betriebsratsneuwahlen. Aktuell sind wir 9 BR Mitglieder ohne Nachrücker. Zum 31.03.2020 scheidet ein Mitglied aus dem BR aus und wir sind unterbesetzt und müssen neu wählen.
Sind hierfür die gleichen Fristen einzuhalten wie bei einer normalen Wahl? Und muss in dem Fall ein neuer Betriebsrat am 01.04.2020 gebildet werden?
Danke