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Neuwahlen/ Listenwahl - Fragen dazu

W2
Wahl 2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe BRler, in einigen Wochen stehen Betriebsratsneuwahlen ( Betrieb mit 124 MA) an. Seit geraumer Zeit haben sich bei uns im Betriebsrat zwei Lager gebildet und eine vernünftige Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich. Aussagen stehen im Raum, wenn ich den wieder auf der Liste stehen sehe, mache ich eine zweite Liste und schon sind wir anstatt der Personenwahl bei der Listenwahl. Meine Frage ist, wir wollen auch unsere geheime Liste erstellen, wann muss diese Liste spätestens beim Wahlvorstand abgegeben sein?, reicht die Abgabe kurz vor Annahmeschluss? Es werden auf dieser Liste 10 Leute stehen, 7 werden dann ordentliche Betriebsratsmitglieder und 3 werden Ersatzmitglieder sein, welche 3 werden es sein, müssen wir das vorher festlegen und muss das schon auch aus der Liste erkennbar hervorgehen (Reihenfolge 1-10) ? Müssen sich die Wähler in unserer Firma dann am Wahltag entscheiden zwischen der ersten oder der zweiten Liste?, und gewinnt die Liste mit den darin aufgeführten Personen mit der Mehrzahl der abgegebenen Stimmen? Oder setzt sich der zukünftige Betriebsrat auch noch aus Teilen der anderen unterlegenen Liste zusammen?

Ich würde mich riesig über Eure Meinungsbildung freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Birgit

2.80404

Community-Antworten (4)

V
viktor

10.02.2006 um 13:21 Uhr

Da wäre ein Blick ins BetrVG und der Wahlordnung hilfreich (gibt es im Buch "Arbeitsgesetze" Beck-Texte.

Die Liste kann bis kurz Annahmeschluss (siehe Wahlausschreiben) beim Wahlvorstand eingehen (Uhrenvergleich). Da nach der Wahl die Verteilung der BR-Sitze auf die Listen nach der de`Hondtschen Verteilung funktioniert, muss die Reihenfolge der Kandidaten feststehen. Die Wähler haben bei Listenwahl nur eine Stimme und müssen sich also entscheiden, welche Liste sie wählen.

B
Bäda

10.02.2006 um 14:35 Uhr

Gibt es in Bayern dazu eine Ausnahmeregelung? Was ich meine ist : Muss bei der Listenwahl definitiv nach dem Hondtschen System ausgezählt werden? Bäda

K
Kölner

10.02.2006 um 14:40 Uhr

@Bäda das d'Hondtsche Auszählungsverfahren ist auch für den Freistaat bindend.

B
Bäda

10.02.2006 um 14:44 Uhr

Danke Kölner, ich bin erleichtert!

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