Erstellt am 17.01.2020 um 12:09 Uhr von celestro
Welches Amt gibt es ab? Sein BR-Amt, oder das Amt des BRV? Und gewählt wird man nicht per Losverfahren. Es könnte höchstens sein, das die Reihenfolge per Losverfahren bestimmt werden musste.
Erstellt am 17.01.2020 um 12:35 Uhr von RNU2020
Danke. Es steht bereits in der Frage. Der Vorsitzende gibt sein Amt ab.
In der vorigen Wahl gab es zwei Ersatzmitglieder mit der gleichen Anzahl von Stimmen. Ein Ersatzmitglied wurde per Losverfahren bestimmt (nicht gewählt, das ist falsch). Ist nun dieses damals per Losverfahren bestimmte Ersatzmitglied automatisch Nachrücker?
Erstellt am 17.01.2020 um 12:55 Uhr von nicoline
RNU2020
*Es steht bereits in der Frage. *
In der Frage steht gar nichts über das, was zur korrekten Beantwortung wichtig ist.
Legt der BRV sein Amt als BRV nieder, muss man sich über das Thema Nachrücken eines Ersatzmitglieds überhaupt keine Gedanken machen.
Legt er sein Betriebsratsamt nieder, rückt, unter Beachtung der Minderheitenquote, das erste Ersatzmitglied der Liste nach, welcher der BRV angehörte, bzw. das Ersatzmitglied, welches die höchste Stimmenzahl hatte, auch, wenn per Losentscheid geklärt werden musste, wer das ist.
Ist deine ziemlich unklar gestellte Frage damit ausreichend beantwortet?
Erstellt am 17.01.2020 um 13:21 Uhr von Catweazle
Ich habe immer gedacht Ersatzmitglied und Nachrücker ist dasselbe. Wer ist denn bisher bei Verhinderung des Vorsitzenden nachgeladen worden?
Erstellt am 17.01.2020 um 14:06 Uhr von stehipp
Nachdem der Stellvertreter das Ersatzmitglied benennt gehe ich mal davon aus, dass der bisherige BRV sein Amt als BRV abgibt und gleichzeitig aus dem BR ausscheidet. Ist aber nur mal eine Vermutung.
Dann wird rückt automatisch das erste Ersatzmitglied als vollwertiges BR-Mitglied nach.
In der ersten Sitzung muss dann als erstes ein neuer BRV gewählt werden.
Mit dem Losverfahren bei Stimmengleichheit wird eine Reihenfolge nach der BR-Wahl festgelegt und die bleibt auch bestehen, zumindest mal bis zur nächsten Wahl.