Erstellt am 18.11.2008 um 04:57 Uhr von Mona-Lisa
@Spatzl12
nicht nur anstreben! Die Neuwahlen sind fällig!
2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder, RN. 14
"Kann im BR die nach § 9 vorgesehene Zahl der Mitglieder auch nach dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern nicht mehr erreicht werden bzw. stehen Ersatzmitglieder nicht mehr zur Verfügung, hat Neuwahl zu erfolgen. Auf die Ersatzmitglieder muss allerdings so lange zurückgegriffen werden, bis sämtliche Vorschlagslisten erschöpft sind"
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums (DKK)
Erstellt am 18.11.2008 um 09:01 Uhr von Fuxx
@Spatzl12
Mona hat mal wieder recht.
@Mona-Lisa
Du bist aber schon früh unterwegs
Erstellt am 18.11.2008 um 15:15 Uhr von Mona-Lisa
@Fuxx,
hast du eine Ahnung wie weit es vom Louvre bis zu meiner Firma ist?????? ;-))
Erstellt am 18.11.2008 um 23:10 Uhr von Spatzl
@Mona-Lisa
okay, dann werden Neuwahlen ins Leben gerufen.
Danke für die Info.
Erstellt am 18.11.2008 um 23:25 Uhr von rainer w
@Spatzl
Oder gebe mal links uner suchen Rumpfbetriebsrat ein. Villeicht hilft das weiter
Erstellt am 24.11.2008 um 10:47 Uhr von Elektrokuerbis
Es gibt auch Antworten, wonach keine Sanktionen vorgesehen sind, wenn der BR die Neuwahl nicht einleitet und somit bis zur regulären Wahlperiode im Amt bleibt.
Was genau ist also zu tun - im BR abstimmen, ob Neuwahlen durchgeführt werden ?
Oder - wenn bereits ein Mitglied des BR für Neuwahlen ist, diese einleiten ?
Erstellt am 24.11.2008 um 22:18 Uhr von Spatzl12
Das war ein guter Hinweis, danke. Wir werden versuchen mit dem Rumpfbetriebsrat weiterzumachen.
Eventuell gibt es dann nächstes Jahr Neuwahlen.
Habe doch einige sehr interessante Hinweise aus der Vergangenheit gefunden.
Erstellt am 24.11.2008 um 22:44 Uhr von rainer w
@Spaztl12
Freue mich das wir eine positive Rückmeldung von Dir erhalten haben.
Ich wünsche euch viel Glück.