Erstellt am 16.01.2020 um 08:50 Uhr von esci
Schau mal hier:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/243428/betriebsratsarbeit-und-krank-sein
Grundsätzlich steht dem nichts entgegen, aber es hängt schon davon ab, weshalb du krank geschrieben bist.
Aber rechtskräftig wären Abstimmungen durchaus.
Erstellt am 16.01.2020 um 10:11 Uhr von Matze
Heißt: Du bist zwar arbeitsunfähig, aber nicht abstimmungsunfähig. Die Genesung darf durch den Wahlgang nicht beeinträchtigt werden. Das bestimmst aber Du und Dein Arzt, nicht Dein Arbeitgeber!