Erstellt am 16.08.2018 um 04:29 Uhr von BRHamburg
Es rücken so lange Mitglieder der Liste nach, solange a) die Quote des Geschlechts in der Minderheit erfüllt ist und b) es Mitglieder auf der Liste gibt. Ansonsten geht das Recht auf die nächste Liste über die die Vorraussetzung erfüllt.
Erstellt am 16.08.2018 um 10:09 Uhr von celestro
"worauf die nächst höheren Prozente entfallen sind?"
Hoffe Ihr habt die Sitzverteilung nach D´Hondt berechnet. Mag sein, daß man bei irgendwelchen Prozentzahlen zum gleichen Ergebnis kommt. Das würde ich aber auf jeden Fall vorher verifizieren.