Information an Ersatzkandidaten schriftlich?
Guten morgen zusammen,
kennt jemand die Rechtslage zum Punkt Information an die Ersatzkandidaten? Wir handhaben es seit fast drei Jahren so, das jegliche Information automatisch an die ordentlichen Betriebsräte geht. Den Ersatzkandidaten wird jeweils der Hinweis gegeben, das sofern Bedarf besteht alles im BR-Büro eingesehen werden kann.
Bei der Bildung eines Wahlvorstands zur Aufsichtsratswahl verfahren wir ebenso. Automatisch Info an die ordentlichen Mitglieder, für die Ersatzkandidaten bei Bedarf sofort einsehbar. Jetzt möchte ein Ersatzmitglied die Wählerlisten zugesendet bekommen und wirft uns vor Infos zurückzuhalten, weil er nicht mit im Verteiler der ordentlichen Mitglieder aufgenommen ist.
Kennt dazu jemand die Rechtssituation? Ist es nicht ausreichend jederzeit Einsicht zu gewährleisten? Vielen Dank Gruß Nenyah
Community-Antworten (1)
25.08.2008 um 12:57 Uhr
@Nenyah, Ersatzmitglieder § 25 BetrVG. BR Sitzungen § 30 BetrVG. in den Verteiler der ordentlichen BRM gehört er/sie auch nicht. Wie der Name schon sagt Ersatz und das mit dem jederzeit Einsicht ist auch nicht ok. Hat was mit Nichtöffentlichkeit zu tun...Ersatzmitglieder sitzen nunmal auf der Reservebank. Basta!
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