sinkende Belegschaftszahl vor der Wahl
gibt es einen festen zeitraum im bezug auf den br-wahltermin oder eine berechnungsgrundlage zur festlegung der zahl der wahlberechtigten "arbeitnehmer" um die zahl der betriebsratsmitglieder zu bestimmen? hab nix im BetrVG gefunden laut interpretation der WO §4 (5), würde ich mich auf das veröffentlichte wahlausschreiben beziehen
wir müssen vorgezogene wahlen durchführen belegschaftszahl hielt sich seit 2Jahren bei 425 der wahltermin rückt näher und befristete stellen werden nicht besetzt, so dass wir leicht unter die 400ter marke gelangen könnten
interessanterweise war zu den regulären wahlterminen die anzahl der wahlberechtigten immer unter 400 !!!!
bin gespannt auf eura auslegungen und erfahrungen
Community-Antworten (4)
14.08.2008 um 14:37 Uhr
@Socke, außerordentliche Betriebsratswahlen finden statt, wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer nach Ablauf von zwei Jahren - vom Tag der letzten Wahl an gerechnet - um die Hälfte gestiegen oder gesunken ist; diese Veränderung muss in absoluten Zahlen mindestens 50 betragen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen. Vorübergehende Schwankungen in der Beschäftigtenzahl sind ohne Einfluss.
14.08.2008 um 15:21 Uhr
@ridgeback Ich glaube dass Socke was andere meint, die vorgezogenen Neuwahlen haben einen anderen Grund. @ Socke guck mal den § 9 BetrVG ( Fitting RN 11 / 12 ), da findest du die Antwort
14.08.2008 um 15:26 Uhr
@ridgeback: Dann werden sie wohl nicht wegen Pkt. 1 vorgezogene Wahlen haben, sondern wegen Pkt. 2, 3, 4, 5 oder 6
@Socke: dazu gibt es einiges in den gängigen Kommentaren. Und Personalentwicklungen sollten bei der Festlegung der Zahl der zu wählenden im Wahlausschreiben berücksichtigt werden. Schlüsselbegriff "in der Regel beschäftigt". Beispiel: Ihr seit derzeit 410 Leute,am 31.08 laufen 25 Verträge aus, am 01.09. ist Wahl und zum 15.09. hat der BR bereits 20 Anhörungen nach § 99... Dann seit ihr in der Regel über 400 MA, auch wenn es am Wahltag weniger sind. Andersherum gilt das allerdings auch: ihr seid 11 Monate im Jahr 300 MA - nur Mitte August bis Mitte September kommen 150 Saisonkräfte hinzu. Dann sind'sin der Regel weniger als 400...
14.08.2008 um 20:53 Uhr
"hab nix im BetrVG gefunden laut interpretation der WO §4 (5), würde ich mich auf das veröffentlichte wahlausschreiben beziehen "
Nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens gibt es KEINEN Interpretationsspielraum mehr! Was soll der Unsinn?
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