Neuwahlen bei starkem MA-zuwachs?
Hallo,
ist es Pflicht Neuwahlen des BR durchzuführen, wenn der Betrieb seit der letzten Wahl so stark gewachsen ist dass es nun statt 180 wahberechtigten MA 230 gibt?
Community-Antworten (2)
18.07.2008 um 18:12 Uhr
Peter, §13 Abs 2 Nr 1 BetrVG...270 wäre bei euch die Zahl der Zahlen
18.07.2008 um 18:14 Uhr
§ 13 BetrVG gibt Dir die Antwort:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist
Bei Euch ist die ArbNzahl zwar um 50 gestiegen, aber da dies nicht die Hälfte eurer Wählerschaft ausmacht, lautet die Antwort: Nein.
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