Erstellt am 10.12.2019 um 06:37 Uhr von Kratzbürste
Wenn sie überhaupt jemals gültig waren! Hat denn der Betrieb ohne BR damals bei der BR-Wahl des anderen Betriebes mitgewählt?
Erstellt am 10.12.2019 um 07:20 Uhr von seehas
Ihr könnt allerdings, wenn das in eurem Sinne ist und die GF einverstanden ist, die BV inhaltsgleich für euren Betrieb abschließen.