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Auflösung BR nach Betriebsstilllegung

B
BRGLDCEF
Nov 2019 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, ich meine mal gelesen, oder gehört zu haben, dass ein BR sich bei einer Betriebsschließung auflösen soll. Kann mir jemand weiter helfen?

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

06.11.2019 um 19:47 Uhr

Erst kommt mal das Restmandat.

B
BRHamburg

06.11.2019 um 22:13 Uhr

Was soll dr Sinn dabei sein? Wenn der Betrieb nicht mehr existiert, endet die Amtszeit automatisch. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hat er BR noch die Aufgaben aus dem BetrVG.

C
celestro

06.11.2019 um 22:20 Uhr

"Erst kommt mal das Restmandat."

Wo soll bei einer Betriebsschließung ein Restmandat herkommen?

C
Catweazle

07.11.2019 um 00:50 Uhr

§ 21b BetrVG

K
krambambuli

07.11.2019 um 09:23 Uhr

Die Abwicklung kann sich u.U. auch nach der Schließung noch einige Zeit hinziehen. Darum ist das Restmandat durchaus denkbar. Es kommt eben auf die Situation an.

C
celestro

07.11.2019 um 10:41 Uhr

@Catweazle

Danke Dir!

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