Erstellt am 06.11.2019 um 18:47 Uhr von Kratzbürste
Erst kommt mal das Restmandat.
Erstellt am 06.11.2019 um 21:13 Uhr von BRHamburg
Was soll dr Sinn dabei sein? Wenn der Betrieb nicht mehr existiert, endet die Amtszeit automatisch. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hat er BR noch die Aufgaben aus dem BetrVG.
Erstellt am 06.11.2019 um 21:20 Uhr von celestro
"Erst kommt mal das Restmandat."
Wo soll bei einer Betriebsschließung ein Restmandat herkommen?
Erstellt am 06.11.2019 um 23:50 Uhr von Catweazle
Erstellt am 07.11.2019 um 08:23 Uhr von Krambambuli
Die Abwicklung kann sich u.U. auch nach der Schließung noch einige Zeit hinziehen. Darum ist das Restmandat durchaus denkbar. Es kommt eben auf die Situation an.
Erstellt am 07.11.2019 um 09:41 Uhr von celestro