Erstellt am 16.04.2008 um 06:37 Uhr von H.M
Moin moin,
Da ist absolut nichts gegen einzuwenden. Wenn er alle Vorraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt.
H.M
Erstellt am 16.04.2008 um 06:37 Uhr von ratve
Selbstverständlich ist das legal! Es ist schon schwer genug Leute zu finden die sich für ihre Kollegen einsetzen. Wenn diejenigen, die bereit sind als Betriebsratsmitglied zu kandidieren nicht im Wahlvorstand tätig sein dürften, dann würde es wohl in so manchem Betrieb keine Betriebsratswahlen mehr geben.
Festgeschrieben ist das ganze in der Wahlordnung zum BtrVG.
MFG
ratve
Erstellt am 16.04.2008 um 08:08 Uhr von VIONÄR
In der Praxis ist es doch meist so, dass Betriebsräte den Wahlvorstand stellen, da sie über das nötige Wissen verfügen. Außerdem herrscht doch allgemein eine gewisse Bequemlichkeit vor, so dass eher selten jemand anders im Wahlvorstand mitarbeiten will.
Erstellt am 16.04.2008 um 09:25 Uhr von khel
@VIONÄR:
gut beobachtet! So war es bei uns auch: 4 der 5 Wahlvorstandsmitglieder waren nach der Wahl im BR. Es war dann auch schon ziemlich skurril, als ich (Wahlvorstandsvorsitzender) mir (neu gewählter BRV) die Wahlunterlagen überreicht habe...
Gruß
khel
Erstellt am 16.04.2008 um 12:24 Uhr von BRV4U
Und außerdem: Die Listen sind öffentlich, die Stimmenauszählung ist es auch.
Da müssten schon mehrere Leute gemeinsam mit krimineller Energie am Werke sein, um da "Unregelmäßigkeiten" zu verursachen. Es gibt es kein Gesetz das dem wiederspricht wie es bei euch gelaufen ist.