Erstellt am 28.03.2008 um 18:05 Uhr von Immie
@Piefke
Aber ihr seid doch "richtige" Mitarbeiter.
Ihr seid halt "teilzeitbeschäftigte" Arbeitnehmer.
Erstellt am 28.03.2008 um 18:30 Uhr von Efaienaerbeer
Wer sagt denn, dass ihr nicht "festangestellt" oder keine "richtigen Mitarbeiter" seit? Als Minijobber mit einem Vertrag, der auf Dauer das Kellnern für dieses Restaurant enthält, seit ihr vor dem Gesetz einfach nur Teilzeitkräfte. Damit gelten für euch die normalen Arbeitnehmerrechte (z.B. Mindesturlaub - wird bei Minijobbern gerne mal "vergessen"). Ich kenne z.B. eine patente 400-Euro-Kraft in einer Supermarktkette, die Betriebsratsvorsitzende ist, obwohl dort auch Vollzeitkräfte arbeiten. Sie war eben eine der mutigen Frauen, die damals den BR gegründet hat.
BAG 15.03.2006: Für die Einordnung als Arbeitnehmer ist der zeitliche Umfang der Arbeitsleistung unerheblich.
BAG 30.09.1998: Auch darauf, ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, kommt es nicht an.
Nur bei gelegentlicher Mitarbeit, z.B. nur an einzelnen Tagen im Monat, liegt manchmal kein Arbeitsverhältnis vor. Wenn es z.B. nur eine Rahmenvereinbarung gibt und dann jeweils Einsätze für einen bestimmten, befristeten Zeitraum vereinbart werden. Entscheidend wird darauf abgestellt, ob eine dauerhafte Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung besteht. Interessant zu dem Thema sind die Urteile des BAG vom 16.04.2003 (Aktenzeichen: 7 AZR 187/02) und vom 31.07.2002 (Aktenzeichen: 7 AZR 181/01), die du dir bei den Entscheidungen unter www.bundesarbeitsgericht.de ansehen kannst.
Wenn ihr Arbeitnehmer seit, dann gilt übrigens evtl. auch ein Tarifvertrag für euch, denn im Gaststättengewerbe gibt es in einigen Bundesländern allgemeinverbindliche TV. Hier könnt ihr nachschauen: http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/hotel.htm
Also, wenn eure Verträge so sind, dass mindestens 5 von euch Arbeitnehmer sind, dann könnt ihr einen BR gründen. Die NGG vor Ort hilft Euch sicher gerne. Viel erfolg!
Erstellt am 10.11.2019 um 00:50 Uhr von Billicks
Hier das gleiche Problem. Ich und viele andere helfen beim Bühnenaufbau und Abbau bei Events und Konzerten. Viele Minijobber und einige Vollzeitkräfte. Einige mit Vertrag aber auch bestimmt einige ohne. Wir werden vom Arbeitgeber im Rahmen der Zeitarbeit geführt (Arbeitnehmerüberlassung).
Wer kann BR werden? Vorgehensweise? Welche Gewerkschaft ist zuständig? Wer bezahlt den Anwalt bei rechtlichen Auseinandersetzung? Wer bezahlt die Schulung für die Gründung? Ist Schulung Arbeitszeit auch für Gründung......usw.
Vielen Dank für Ihre Hinweise!