Unser BR besteht aus 7 BRMs und wir haben 8 weitere Personen auf der Liste, die bei der Wahl mindestens 1 Stimme erhalten haben.
Nun geht in unserem BR das "Gerücht" rum, man müsse im Verhinderungsfall von BRMs nicht auf alle Personen auf der Liste (der Reihe nach unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts) zurückgreifen. In einer Geschäftsordnung könne man regeln, dass beispielsweise nur 4 der 8 Personen auf der Liste der Nachrücker im Verhinderungsfall von BRMs überhaupt als Ersatzmitglied geladen werden.
Grund der Idee ist, dass die Personen weiter hinten auf der Liste so selten dazu geholt werden, sodass eine kontinuierliche BR-Arbeit nicht möglich ist.
Ist das rechtlich zulässig? Ich habe da meinen Zweifel kann dazu aber nirgends etwas finden. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen?
Danke!