Reihenfolge der Ersatzmitglieder bei Stimmgleichheit
Hallo Forum, ich bin Ersatzmitglied eines BR mit 5 Mitgliedern. Wir haben damals den BR nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt. Ich wäre bei Verhinderung eines BR Mitglieds der nächste Nachrücker. Bin auch bisher immer bei Verhinderungen nachgerückt. Mein Kollege, der ebenfalls Ersatzmitglied ist, hat bei den Wahlen die gleiche Stimmzahl erhalten wie ich. Kann der Vorsitzende sich bei Stimmengleichheit den Nachrücker aussuchen oder hätte hier bereits durch den Wahlvorstand ein Losverfahren durchgeführt werden müssen? Wie könnte dieser Fehler im Nachhinein korrigiert werden? Sind die bisherigen Beschlüsse wegen fehlerhafter Besetzung des BR unwirksam? Wo kann ich das Nachlesen? Danke im Voraus. Gustav
Community-Antworten (2)
15.03.2008 um 12:12 Uhr
@Gustav, du bist bisher immer als Nachrücker herangezogen worden? Habt ihr keine Minderheitenregelung, die beachtet werden müsste? Natürlich kann der BRV keinen Ersatz nach dem Nasenfaktor aussuchen! Bei Stimmengleichheit der Ersatzmitglieder hätte direkt nach der Wahl gelost werden müssen. Holt das nach, damit ohne Diskussionen klar ist, wer bei Verhinderung nachrückt. Nur, die Regelung des Minderheitengeschlecht's dürft ihr dabei nicht vergessen, da kann ganz schnell passieren, dass jemand anders nachrückt.
15.03.2008 um 12:35 Uhr
@Gustav ergänzend, wie Mona-Lisa schon schrieb..... zu finden hier... § 5 WO Feststellung des Wahlergebnisses, * bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.*
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