Darf ein BWV für den Tag der Wahl werben?
Darf ein BWV Mitarbeiter, die er auf dem Betriebsgelände trifft, darüber informieren, dass an dem und den Tag gewählt wird und wo sich das Wahllokal befindet? Ist das o.k., solange er nicht für bestimmte Kandidaten wirbt?
Community-Antworten (5)
08.10.2019 um 20:04 Uhr
Meinst du mit BWV Betriebsratswahlvorstand? Warum soll er nicht für die Teilnahme an der Wahl werben dürfen? Damit verletzt er nicht seine Neutralität. Er macht die Kollegen nur auf ihr betriebsverfassungsgemäßes Recht aufmerksam
08.10.2019 um 20:17 Uhr
Mit BWV meine ich Betriebswahlvorstand im Allgemeinen. Dabei dürfte es ja egal sein, ob Betriebsrats- oder Aufsichtsrahtswahl.
08.10.2019 um 20:41 Uhr
Mit BWV meine ich allgemein Betriebswahlvorstand. Dabei dürfte es ja egal sein, ob Betriebsrats- oder Aufsichtsratswahl.
08.10.2019 um 23:13 Uhr
Nein, natürlich darf er das nicht! Dann wäre es ja keine geheime Wahl mehr!!!
Na klar kann er sagen wo und wann die Wahl ist! Egal ob Betriebsrats- oder Aufsichtsratswahl.
Im Übrigen empfinge ich den zweiten Satz deiner Antwort sehr rotzig.
09.10.2019 um 13:53 Uhr
Dass du dass als rotzig empfindest, tut mir leid. Das war von mir überhaupt nicht so gemeint oder gewollt. Ich wollte eigentlich nur noch mal sicherheitshalber als Frage stellen, ob es dabei egal ist, ob wir vom BR oder AR sprechen? Habe leider das Fragezeichen vergessen. Ich entschuldige mich dafür.
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