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Wählbar oder nicht Wählbar für den Betriebsrat?

N
Niedersachsen
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, darf ein, nach dem Arbeitsvertrag her "leitender Angestellter", der aber kein Gehalt eines leitenden Angestellten erhält, keine Prokura hat und auch betriebsbedingte Kündigungen nur mit Zustimmung der Geschäftsführung aussprechen darf, in den Betriebsrat gewählt werden?

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Community-Antworten (3)

W
wdliss

08.10.2019 um 17:21 Uhr

§5 Abs. 3 BetrVG: Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
  2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
  3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein."

Von Bezeichnungen im Arbeitsvertrag ist da nichts geschrieben.

S
stehipp

08.10.2019 um 18:18 Uhr

Kurz gesagt, JA Es kommt nicht darauf an, wer was in den Arbeitsvertrag schreibt, sondern was die MA für Befugnisse hat wie "wdliss" schreibt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

C
celestro

09.10.2019 um 00:32 Uhr

ob man aber einen MA, der Kündigungen aussprechen darf (auch wenn nur mit Genehmigung) in den BR wählen SOLLTE, ist eine ganz andere Frage.

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