Erstellt am 04.03.2008 um 12:54 Uhr von w-j-l
Das kommt darauf an.
Wenn alle Firmen unter einem Dach sind, und das Personal auch mal wechselseitig aushilft, und es (wohl zwangsläufig) eine einheitliche Leitung gibt, dann ist das ggf. ein "gemeinsamer Betrieb". Dann gäbe es nur einen BR.
Sind die Betriebe räumlich weit entfernt, dann wohl eher nicht.
Erstellt am 04.03.2008 um 15:14 Uhr von DonJohnson
Oh sorry, das stimmt so nicht. Die organisatorische Selbstandigkeit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebes. Sie ist gegeben, wenn nach dem gesamten Erscheinungsbild von einer eigenständigen und einheitlichen Organisation mit einheitlicher Leitung gesprochen wird. Liegt eine organisatorische Selbständigkeit in diesem Sinne nicht vor, so handelt es sich bei dem Gebilde um einen Betriebsteil. Die räumliche Entfernung ist kein Hinweis auf einen eigenständigen Betrieb! Nachzuleden auch im Schoof "Betriebsratspraxis A bis Z"