Kann der Arbeitgeber vom Wahlvorstand verlangen, Briefmarken für die Wahlumschläge vorab aus eigener Tasche zu bezahlen und sich die Kosten per Reisekostenabrechnung erstatten zu lassen?
Erstellt am 26.02.2008 um 15:36 Uhr von H.M Hallo, Nööö, sämtliche Kosten der BR Wahl hat der AG zutragen!!! § 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG !!! H.M