Moinsen!

Der § 22 Abs. 2 WO besagt folgendes: "Haben für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist."

In einem Betrieb unseres Unternehmens haben wir ein delikates Problem:
Bei der Wahl für den einköpfigen Betriebsrat haben beide Bewerber exakt die gleiche Stimmenanzahl bekommen.

Eine Regelung bzgl. Minderheitengeschlecht kommt nicht in Frage, da sich keine Frau zur Wahl gestellt hat.

Die Auszählung fand am Freitag statt, der Losentscheid bis heute noch nicht.
Ist das so noch rechtens?

Ich möchte niemandem etwas unterstellen oder etwas konstruieren, aber als GBR-Mitglied wurde ich um Rat gefragt...