Gremium Größe
Wir sind ein regionales Gremium von 7 BR Mitgliedern, leider ohne Ersatzmitglieder. Einer meiner BR Kollegen hat gekündigt und verlässt das Unternehmen zum 01.10.2019. Nun meine Fragen:
- Kann das Gremium mit 6 Mitgliedern weiterbestehen, oder müssen wir aus einem stetigen ein Ersatzmitglied machen?
- Dem Kollegen wurde "untersagt" im September an der BR Sitzung teilzunehmen. Ist das rechtens bzw. gibt es einen §, der besagt, dass er solange BR Mitglied ist bis er aus dem Unternehmen ausscheidet? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Community-Antworten (5)
21.08.2019 um 19:40 Uhr
Ihr MÜSST Neuwahlen einleiten.
Und man kann dem Kollegen nicht untersagen, an der Sitzung teilzunehmen.
21.08.2019 um 20:10 Uhr
und bitte nicht mit vollem Namen hier posten....
22.08.2019 um 10:53 Uhr
Der Kollege ist Betriebsrat bis er ausscheidet. Ihn von der Sitzung auszuschließen, ist Blödsinn. Wer hat ihm das denn untersagt? Doch nicht etwa der BRV?
22.08.2019 um 14:14 Uhr
Ihr müsst Neuwahlen einleiten, das stimmt (§13(2) Satz 2 BetrVG). Bis ein neuer BR gewählt ist seid ihr aber noch im Amt (§22 BetrVG). Solange mehr als 4 BRäte an einer Sitzung teilnehmen seid ihr Beschlussfähig. Wenn ihr wegen Krankheit / Urlaub keine 4 zusammen bekommt könnt ihr keine gültigen Beschlüsse fassen (§33(2) BetrVG). Beschlussfassung erfolgt dabei wie sonst auch mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder (§33(1) BetrVG). Und: ein gewählter BR ist BR solange er im Unternehmen beschäftigt ist. Der AG kann sowieso keinen BR an der BR Arbeit hindern. Der BRV muss alle amtierenden BR zur Sitzung laden (§29(2) BetrVG).
22.08.2019 um 16:25 Uhr
@seehas, Zum §33 BetrVG schreibt der Fitting in der Rn 12, das in der allergrößten Not auch nur ein einzelnes BRM beschlussfähig ist!
Der Satz in dieser Rn beginnt mit "Gleiches gilt für....."
Es kann ja auch nicht sein, wenn alle bis auf einen Verhindert sind, eine Kündigungsanhörung ohne Kommentar bleibt, wenn einer der noch da ist, etwas dazu zu sagen hat.
Leider kennen die meisten BR diese Rn nicht.
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