Erstellt am 22.01.2008 um 09:55 Uhr von Frosch
Ich würde vorschlagen ihr holt euch ganz schnell die Gewerkschaft zur Hilfe oder Besucht ein entsprechendes Seminar. Wer sich eine Neuwahl, noch dazu eine gesetzlich vorgeschriebene, von der GL "verbieten" lässt braucht wohl deutlich mehr Hilfe als nur die Frage nach dem Wahlaushang
Erstellt am 22.01.2008 um 10:00 Uhr von Angi1
Hallo Ke-ha,
die Fristen müssen eingehalten werden. Ansonsten ist die Wahl von vornherein anfechtbar. Bei eurer Situation würde ich dem AG keine Möglichkeit dazu geben und mich an den vorgeschriebenen Ablauf halten. Auf die paar Wochen kommt es jetzt auch nicht mehr an. Ihr seid ja solange in Amt und Würden.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.01.2008 um 10:03 Uhr von Mona-Lisa
@Angi, Frosch,
da würde ich doch mal gerne dagegenhalten und behaupten, dass es bei Ke-ha seit ca. 4 Jahren gar keinen Betriebrat mehr gibt..... :-)
Erstellt am 22.01.2008 um 10:07 Uhr von ke-ha
@Frosch: so sehe ich das auch, allerdings werden die "ehemaligen" Betriebsräte - einer ist das Sprachrohr der Geschäftsleitung - gerne noch hinzugezogen, wenn Fusionsverträge oder Kündigungen zu unterschreiben sind.... mein Einwand, das dadurch alle diese Vorgänge von vornherein ungültig sind, wurde mit dem Hinweis darauf, dass keinerlei berufliches Weiterkommen mehr bestände, wenn ich nicht den Mund halte, abgetan. Von daher glaube ich auch, dass wir Ver.di brauchen werden.....
Erstellt am 22.01.2008 um 10:08 Uhr von Frosch
@ mona-lisa, die behauptung ist nicht ganz richtig. das gesetz sagt aus, dass sobald dieser zustand festgestellt wurde der BR unverzüglich die wahl einzuleiten hat. dass er nicht mehr vorhanden ist wenn er dies nicht tut steht da nicht.
Erstellt am 22.01.2008 um 10:12 Uhr von Frosch
vergiss mal schnell den letzten post und schaudir §13 BetrVG an.der ist etwas hilfreicher ;)
Erstellt am 22.01.2008 um 10:20 Uhr von Mona-Lisa
@Frosch,
"....Der »Rumpf-BR« – notfalls ein BR-Mitglied – führt ggf. bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit die Geschäfte weiter ...."
§ 21 BetrVG DKK, III. Ende der Amtszeit, RN. 27
Ich reduziere meine o. a. 4 Jahre auf 2....... ;-))
Erstellt am 22.01.2008 um 10:50 Uhr von Frosch
was anderes sagt der §13 auch nicht, höchstens etwas umständlicher. richtig bleibt jedoch,seit 2 jahren besteht kein br mehr, die beschlüsse, zustimmungen etc sind ergo anfechtbar. bleibt dennoch, gewerkschaft ins haus holen wv bilden, seminar besuchen, wahl durchführen.