Erstellt am 11.01.2008 um 10:21 Uhr von Kölner
@Luci67
Der BR...
...rein interessehalber: Warum zurückgetreten?
Erstellt am 11.01.2008 um 10:27 Uhr von Angi1
Hallo Luci67,
im Fitting dazu bei § 13 BetrVG RN 42 gefunden:
"Der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR im Amt und führt solange die Geschäfte weiter. Er ist verpflichtet, zur Durchführung der Neuwahl unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen."
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2008 um 12:07 Uhr von Luci67
@Kölner
hallo. Leider kann ich dazu in Kürze nichts sagen. Das hat mit unserem Betrieb ansich und auch mit privaten Gründen zu tun!
Erstellt am 11.01.2008 um 14:28 Uhr von R1234
Die Antwort von Luci67 ist richtig. Ihr dürft/müßt Eure Arbeit normal fortführen, lediglich weitreichende Dinge wie Abschluß oder Kündigung von BVs sollten nicht mehr stattfinden.