Neuwahlen bei Rücktritt des Betriebsrats
Hallo, der Betriebsrat ist per einstimmigem Beschluss zurückgetreten. Wer schlägt den Wahlvorstand für die Neuwahlen vor? Welche Fristen müssen beachtet werden? Ich hoffe, dass mir jemand Antworten geben kann.
Community-Antworten (4)
11.01.2008 um 11:21 Uhr
@Luci67 Der BR...
...rein interessehalber: Warum zurückgetreten?
11.01.2008 um 11:27 Uhr
Hallo Luci67,
im Fitting dazu bei § 13 BetrVG RN 42 gefunden: "Der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR im Amt und führt solange die Geschäfte weiter. Er ist verpflichtet, zur Durchführung der Neuwahl unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen."
MfG Angi1
11.01.2008 um 13:07 Uhr
@Kölner hallo. Leider kann ich dazu in Kürze nichts sagen. Das hat mit unserem Betrieb ansich und auch mit privaten Gründen zu tun!
11.01.2008 um 15:28 Uhr
Die Antwort von Luci67 ist richtig. Ihr dürft/müßt Eure Arbeit normal fortführen, lediglich weitreichende Dinge wie Abschluß oder Kündigung von BVs sollten nicht mehr stattfinden.
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