Erstellt am 09.01.2008 um 15:26 Uhr von packer
moin betriebsratten,
wenn ein BR zurückgetreten ist, dann kann er keinen BWV mehr einberufen. In Betrieben ohne BR tritt der GBR bzw der KBR dann in seine Fußstapfen. Gibt es beide nicht, dann wird in einer Betriebsversammlung der BWV gewählt (§17 BetrVG ff).
Wenn das nicht zutrifft dan lies dir bitte den §16 betrVG durch... Hier kommt dann das ArbGericht bzw. die Gewerkschaften ins Spiel.
Erstellt am 09.01.2008 um 15:43 Uhr von Immie
@packer
Schau mal §13 BetrVG
...der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR im Amt...
führt so lange die Geschäfte weiter... er ist verpflichtet unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen...
Erstellt am 09.01.2008 um 15:53 Uhr von waschbär
@
auch bekannt als " Restmandat" oder Rumpf BR .-))))
Erstellt am 09.01.2008 um 16:06 Uhr von packer
hi immi und waschbär (dich krieg ich auch noch platt :)))
wenn der komplette BR zurücktritt ohne vorher einen BWV gegründet zu haben dann ist ende gelände und meine obigen aussagen greifen.
§ 13 (hier 3) regelt nur, daß dann unbedingt neuwahlen stattfinden müßen! was immi und waschbär sagen gibt es natürlich auch, wird aber weder im 13er geregelt noch trifft es hier beim betriebsratten problem zu...
@ immi
wo haste das denn her? das ist irgendwie so wie das Schreiben des Finanzamtes an den toten Gatten, er solle doch bitte glaubhaft versichern, daß er verstorben sei und deswegen keine Steuern mehr zahlen könne....
Erstellt am 09.01.2008 um 16:19 Uhr von waschbär
packer,
BR Ratte sag ja nicht das sie sich schon verdrückt haben .-)
Erstellt am 09.01.2008 um 16:29 Uhr von Immie
@packer
Im Kommentar...:-)
Fitting 22. Aufl §13 Rn 42
Erstellt am 09.01.2008 um 16:33 Uhr von packer
ach waschbär... rauszufinden was betriebsratten real getan hat oder nich übersteigt meine aufgabe hier. da müßte schon die nette kollegin mit ihrer kristallkugel ran :)
fakt ist seine frage und die ist nicht wirklich stimmig ausformuliert. wenn der br vorher zurücktritt, dann bleibe ich bei meinen aussagen. sollte er vor dem rücktritt noch einen BWV bestellen, dann gilt (ächz) folgendes:
BR sucht kandidaten die wollen
BR lädt zu einer konstituierenden sitzung die kandidaten ein
in der sitzung werden die Ämter gewählt
BWV lädt zu seiner ersten sitzung ein und leitet unverzüglich (nach BetrVG §18) die Wahl ein, dieses geschieht mit Aushang des Wahlausschreibens
sollte in der konstituierenden sitzung kein BWV gebildet worden sein, dann kann betriebsratten ja immer noch mit seinem gremium geschlossen zurücktreten und das spiel geht wie oben in meiner ersten antwort genannt weiter...
merke: jeder Betrieb erhält den BR den er verdient :)
*schonmaldieschüpperaushol*
Erstellt am 09.01.2008 um 16:47 Uhr von Immie
packer,
nur für dich;-)
Fitting 22. Aufl §13 Rn 42...
...Der rechtswirksam bechlossene Rücktritt erfasst den gesamten BR...
...der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR im Amt ( vgl §21 Rn 27)
und führt solange die die Geschäfte weiter (vgl §22 Rn 5 ff)...
Was gefällt dir daran nicht?
Erstellt am 10.01.2008 um 08:11 Uhr von betriebsratten
@immi packer waschbär
Zur Klärung der natürlich fiktiven Sachlage
BR beschliesst mit Mehrheit seinen Rücktritt als Gremium, ferner, dass er die Geschäfte bis zur Verkündung des Wahlergebnisses bei den folgenden Neuwahlen fortführt.
BR setzt auf die Tagesordnung " Bestellung des Wahlvorstandes" und begibt sich auf die Suche nach Kandidaten.
Nach meiner bisherigen Auffassung könnte der BR das auch mit dem Restmandat....oder?
Erstellt am 10.01.2008 um 08:40 Uhr von waschbär
@packer,
wenn du mich platt machtst dann falte mich auch gleich und sende mich dann per post an meine Midnightlady.... die wird mich dann schon wieder auf "plustern".
Jeder betrieb bekommt den BR den er verdient.... glaube ich nicht, meine Belegschaft zeigt mir grade deudlich das sie gar keine BR verdient hat! Die bekommen leitungen frei Haus ohne das sie kämpfen müssen .-(
komische welt.... viele AN verdienen es das um sie und iuhre Leistungen gekämpft wird und scheitern... * na ich will nicht jammern, ich habe ja mit gefüttert und sehe meinen fehler ein ....*
@BRratten, eh Gurke du bist aber bei der nästern wahl dabei oder???? Bedenke kein BR Mandat keine Freistellung ! Was das für dich heisst weist du ja .... Du musst wieder den Urin Kellner spielen :-)
Willst du wirklich eines Morgends deinen Dienst antretten und schon 5 min nach Schichtbeginn Klingelt ein Patient und sagt .... *Hütte dich vor der Dunkelheit und komme nicht vom Wege ab* !!!!
Erstellt am 10.01.2008 um 13:48 Uhr von betriebsratten
@waschbär
an mir solls nicht liegen, aber manchen gehts so gut dass sie meinen kein Gremium zu brauchen...und wir brauchen noch 6 Mitkämpfer!!
Und: Wir, die wir guten Willens sind, versuchen für die Undankbaren das unmögliche zu vollbringen. Und wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.
Erstellt am 10.01.2008 um 14:12 Uhr von waschbär
@Betriebsratten,
das kommt mir verdammt bekannt vor .... muss sparten bezogen sein oder liegt es ander Farbe der Dienstkleidung ? Weiss?
Sollten dir mal richtig Ohren glühen und du mal das bedürfniss hast dir was von der Seeleschreiben zu wollen ... Mein Kommunikationskasten ist immer offen. Ich kenne das (Arbeits)Leben Zwischen Bettpfanne,Medikamentenschrank,Pflegedokumentation und Betriebsratsarbeit genau .... Meistents sind die Kranken gesünder im Kopf als die welche Sie Gesundpflegen sollen.
Alle regen sich im Schwesternzimmer(Stunden lang) auf, aber keiner hat Zeit etwas dagen zu machen und na ja Schuld hat der BR ... Selbst wenn er dafür sorgt das das Arbeitszeit G einhalten wird ... Selbst dann kommen noch Pflegekräfte und sagen oh warum dürfen wir nicht mehr 14 std Arbeiten? Die armen Bewohner/Patienten ... Wer pflegt die dann ?
Gibt Tage da habe ich das Gefühl das viele auf Station in folge der Urindämpfe Hirnschädigungen haben, welche zu sehr Lustigen Taten und Aussagen führen ...
*Kopf hoch*
Erstellt am 10.01.2008 um 16:10 Uhr von packer
@ immi
jaja, schön und gut... wer aber zwingt einen zurückgetretenen BR seine Amtsgeschäfte fortzuführen... und vor allem wie? kommentar schön und gut, aber die realität läßt natürlich wie immer noch andere wege offen...
@ waschbär
du passt definitiv nicht in meinen zitronenfalter... und das mit dem blasen hab ich mal überlesen... pfui über dich!
@ gurkenratten ;)
ich lieeeebe es, wenn die ergänzenden informationen nachgekellnert werden... das hält den fred lang :)
Erstellt am 10.01.2008 um 17:21 Uhr von betriebsratten
@waschbär---ja, weiss kommt hin, incl. Schuhe und Tennissocken
Stationär oder ambulant?
Erstellt am 10.01.2008 um 17:23 Uhr von Mona-Lisa
da haben sich doch zwei gesucht und gefunden....... ;-))
Erstellt am 10.01.2008 um 17:56 Uhr von Kölner
@packer
...nur ungern, aber wenn ein BR zurücktritt (aus welchen Gründen auch immer) dann hat er verdammt noch einmal die moralische PFLICHT bis zur Neuwahl die Geschäfte zum Wohl der Belegschaft weiterzuführen.
Ist ein einzelnes BRM dazu nicht mehr willig (warum auch immer) dann legt es mit SOFORTIGER Wirkung das AMT NIEDER. Dann wäre es rechtlich aus dem Schneider, müsste nichts mehr unternehmen - und würde hoffentlich nienienienie mehr wiedergewählt!
Erstellt am 11.01.2008 um 08:23 Uhr von waschbär
@packer,
Du *Ferkel* ich habe Extra Pusten geschrieben weil ich ja um die Doppeldeutigkeit, weis ich habe ja Verwandte auf deinem Dachboden :-()
@Brratten, Stationär, aber keine Tennissocken .... Aber Turnschuhe .-)
Erstellt am 11.01.2008 um 09:51 Uhr von HenningV
@Waschbär
Du bist echt zu viel im Wandschrank!
Erstellt am 16.01.2008 um 13:37 Uhr von packer
@ kölner
mein AG hat auch ne moralische Pflicht um die er aber mit Lügen herumkommt...
und das mit der sofortigen Wirkung war ja mein reden, ob ich das nun werten will wie du ist eine andere sache. ich kann mir diese situation aber vorstellen... "verdammt nochmal" :)))