Erstellt am 26.07.2019 um 20:38 Uhr von MutterJutta
BR abwählen ist nicht soo einfach.
Du brauchst dafür entweder
Mehr als die Hälfte der BR Mitglieder (über 50%)
Oder 2/3 der Belegschaft muss das wollen und auch beantragen. Nachzulesen im BetrVG
Nur weil ein Chef das will geht das nicht. Bei Kunden noch weniger
Erstellt am 26.07.2019 um 20:38 Uhr von Moreno
Was hat das mit Mobbing zu tun? Vielleicht muss der AG eben dem Kunden einen anderen Ansprechpartner geben. Wenn sich ein BRM nix zu Schulden kommen lässt wird der AG ihn nicht einfach los werden.
Erstellt am 26.07.2019 um 20:42 Uhr von Moreno
Mutter Jutta man kann kein BRM abwählen!
Erstellt am 26.07.2019 um 20:48 Uhr von MutterJutta
@moreno, doch kann man! Aber sehr schwierig
Siehe BetrVG Paragraph 23
Erstellt am 26.07.2019 um 21:15 Uhr von Stellv.BV
Nein, ihr habt da was falsch verstanden, der Chef will einen Betriebsrat loswerden, wir würden das nicht zu lassen. Ob das wirklich so leicht ist.
Erstellt am 26.07.2019 um 21:39 Uhr von Moreno
Mutter Jutta einen Ausschluss beim Arbeitsgericht beantragen hat nix mit abwählen zu tun!
Erstellt am 26.07.2019 um 23:41 Uhr von basilica
Was soll das BRM denn so schlimmes angestellt haben?
Nur eine schwere Amtspflichtverletzung des BRM könnte dazu führen, dass der AG mit einem Antrag vor Gericht durchkommt, das BRM aus dem BR gemäß § 23 BetrVG ausschließen zu lassen.
Plant der AG eine fristlose Kündigung (§ 103 BetrVG, § 15 KSchG), dann muss das BRM schon in sehr schwerwiegender Weise gegen seinen Arbeitsvertrag und die selbstverständlichen Treuepflichten verstoßen haben.
Dazu gehört sehr viel mehr, als dass dem AG oder dem Kunden die Nase des BRM nicht passt.
Sollte des AG tatsächlich versuchen, die Belegschaft gegen das BRM "aufzuhetzen", würde ich mit sachlicher Information dagegenhalten: Schwarzes Brett, Infoflyer, Betriebsversammlung.
"Hetze" und "Mobbing" sind weder einem AG noch einem AN gestattet (§§ 75 und 119 BetrVG). Wenn man auf die sachliche Tour nicht weiterkommt, hilft vielleicht der § 85 BetrVG: Das BRM kann sich offiziell beim BR über den AG beschweren, und das kann - wenn die Einigungsstelle angerufen werden muss - teuer für den AG werden.
Erstellt am 27.07.2019 um 12:06 Uhr von Challenger
Hallo basilica,
fast perfekt. Ergänzend dazu :
§ 78:Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, ........................ dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Das BRM kann ggf im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen den AG vorgehen. Das Gleiche gilt auch für den BR
Erstellt am 28.07.2019 um 10:25 Uhr von junior73
Grundsätzlich ist es NICHT so leicht, einen BR loszuwerden, solange dieser seinen Job richtig macht.
Macht er sich jedoch angreifbar, dann sieht die Sache anders aus.
Also: macht einen guten Job und der Arbeitgeber hat a. keine (rechtliche) Möglichkeit, euch loszuwerden und b. auch gar kein Interesse daran.