Erstellt am 27.06.2005 um 09:17 Uhr von Rollie
Biggy, da geb ich Dir recht, aber es soll auch sowas wie Verdachtskündigungen geben, die durchsetzbar sind, auch ohne die Schuld bewiesen zu haben.
Erstellt am 28.06.2005 um 11:53 Uhr von Vinyard
Reicht der Fall, dasss sie zweimal Geldsummen entwendet/erhalten hat ( dafür gibt es Zeugen) und diese nicht weitergeleitet hat für eine Verdachtskündigung?
Vielen Dank Vinyard
Erstellt am 28.06.2005 um 21:12 Uhr von Biggy
Hallo Vinyard
Wenn es Zeugen dafür gibt die auch dazu stehen, dass sie gesehen haben wie sie Geld entwendet oder unterschlagen hat warum habt ihr das dann nicht gleich geklärt. Es ist im nachhinein immer schwierig solche Verdächtigungen aufrecht zu erhalten.Prüft erst mal nach ob diese sogenannte Zeugen nicht umfallen und von nichts mehr wissen wollen wenn es drauf ankommt, denn sonst seht ihr als Betriebsrat ganz schön bescheiden aus.
Am besten ihr lasst es euch von den Zeugen schriftlich bestätigen was sie gesehen haben um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Wenn das allerdings bestädigt ist, dann würde einer Kündigung bestimmt nichts im Wege stehen.
Rolli diese Verdachtskündigungen stehen aber doch auch wackligen Beinen, wenn sich der AN wehrt muss der Beweis doch angetreten werden. Ich jedenfalls würde mir das als Betriebsrat sehr gut überlegen, ob ich mich der Gefahr aussetzten würde zu unterliegen weil die Beweise nicht hieb und stichfest sind.
Gruß Biggy