Erstellt am 23.07.2019 um 15:20 Uhr von Cyber99
Diese Antwort wurde von "Cyber99" gelöscht.
Erstellt am 23.07.2019 um 15:24 Uhr von celestro
Amt des BRM müßte man nicht ankündigen, weil es da nichts zu übergeben gibt. Bei dem Vorsitz oder dem Stellvertreterposten des BRV könnte man die Neuwahl direkt auf die TO setzen. Da würde es dann also Sinn machen. Aber datieren klingt so nach schriftlich .... sowas braucht man nicht.
Erstellt am 23.07.2019 um 15:30 Uhr von Cyber99
Welche existenziellen Tätigkeiten hängen denn an Deinem Mandat, die eine vorzeitige Information erfordern?
Erstellt am 23.07.2019 um 15:30 Uhr von moreno
Aber verbieten kann es Dir auch keiner! Wenn Du z.B sagst ab Oktober ist für Dich Schluss im BR dann kann sich Gremium und Ersatzmitglied sich ja schon mal vorbereiten.
Erstellt am 23.07.2019 um 15:31 Uhr von celestro
so gesehen hat moreno natürlich recht.
Erstellt am 23.07.2019 um 15:33 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich kann man auch zu einem späteren Termin seinen Austritt aus dem BR erklären. Wichtig ist einzig und alleine dass man die Erklärung eindeutig verfasst, also nicht "... habe ich vor ...", sondern; "Hiermit trete ich zum xx.xx.20xx von meinem Betriebsratsamt zurück."
Erstellt am 23.07.2019 um 16:31 Uhr von Challenger
Hast Du Dir das auch gut überlegt. Denn wenn Du einmal den Rücktritt erklärt hast, gibt es kein ZURÜCK mehr
Erstellt am 24.07.2019 um 07:56 Uhr von BRHamburg
Natürlich gibt es ein zurück bei der nächsten Wahl.
Erstellt am 24.07.2019 um 14:54 Uhr von Challenger
Zitat BRHamburg :
Natürlich gibt es ein zurück bei der nächsten Wahl.
Logisch. Mit meinem Hinweis, dass es nach einem Rücktritt kein ZURÜCK mehr gibt, meinte ich, dass er nach der Rücktrittserklärung nicht sagen kann, ich hab's mir anders überlegt, ich mache doch weiter.